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Es dürfte eben nicht schwer und doch dabei) sehr nützlich gewesen seyn, jedem Paragraphe den Endzweck und die wohithätige Absicht des Gesetzes auf eine dem Fassungsvermögen des Volkes angemessene Art beyzufügen, und so manches durch einleuchtende Beyspiele in ein helleres Licht zu setzen , allein es hätte dadurch ein voluminöser Band entstehen müssen, dessen hoher Preis meine Absicht nothwendig vereitelt hätte. *')
nt Unterthanen sondern eigentlich nur für Richter , Schöppen, Suppane, und wie sie hernach heißen mögen, mit eenem Worte für Gemeindevorsteher gearbeitet, ^md Chladenius hauptsächlich für die churfachsischen Unterthanen. Krödecs- dorfs Land - Polizei) aber ist nur. ein Werk für Beamte, und auch größten Theils nur für Braun- fchwe'g bearbeitet. Zu dem sind von allen diesen Gcbrrften die Preift zu hoch, um selbe an einzelne Unterthanen vertheilen zu können.
§s bleibe daher den Herren Seelsorgern und Beamten Vorbehalten, den Nutzen der Gesetze den Unterthanen anö Herz zu legen, und sie zu ihrem eigenen Besten durch angemessene Vorstellungen zur Befolgung derselben aufzumuntern.

