Bewaffnung der Truppen mit Feuergewehren.

Mit Jägerstutzen pr. Compagnie eines Feldjäger­regiments oder Bataillons 50 Mann pr. Bataillon eines Gränzregiments 2 40 M., und pr. dazu gehö­rigen Reservebatt. 120 M., pr. Batl. eines Sieben- bürger Gränzregiments 192 und bei dessen Reservebtl. 64 M. Alle andere Mannschaft der Infanterie ist mit Infanterie-, der Jäger mit Jägergewehren be­waffnet.

Mit Cavalleriekarabinern pr. Eskadron Kürassiere 16 M., pr. Eskadron Uhlanen 8 M., alle Gemeine Dragoner, tLevauxleAers und Husaren mit Aus­nahme von 8 M. pr. Eskadron.

Mit Cavallerieftutzen 8 M. pr. Eskadron der Dragoner, Chevauxlegers , Husaren und Uhlanen.

Mit einem Paar Pistolen jeder Cavallerist und Unterofficier des Artillerie-Fuhrwesens.

Die neuen Jnfanteriegewehre sind in Eisen, alle andern Feuergewehre in Messing montirt, mit Aus­nahme des eisernen Seitenblechs der Cavalleriekara- biner. Die im Gebrauche befindlichen Znfant. Ge­wehre unterscheiden sich von jenen des I. 1828 durch ihre Montirung von Messing, den um ' i" ' 8 *//' längern Lauf, und ihr um 4 Loth größeres Gewicht. Die Läufe der Jägergewehre, Jäger- und Cavallerie- stutzen find blau angelaufen, alle andern bleiben blank, das Lakiren geschah nur zum Versuche. Die Jäger­stutzen haben 7 Züge mit %, die Cavallerieftutzen 8 mit V s Wendung des Trolls. Die Schäfte der Inf. und Jägergewehre sind von Buchen-, alle andern von