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von 10 V 2 " von der Klingenspitze, für die Stutzen- bayonnetklingen aber 6 " festgesetzt; sie müssen auf beide Seiten so gebogen nach der Ausspannung in ihre ge­rade Linie zurückfpringen. Die Stutzenbayonnete als Hauptwaffe prüft man noch überdieß durch einen Schlag mit der flachen Klinge auf einen harten Tisch, und durch 3 Hiebe au verschiedene Stellen auf 2'" starkes Eisenblech.

Alle in Depots aufbewahrte Gewehre müssen voll­kommen brauchbar seyn; sie vor Rost zu schützen, müssen die Eiscntheile sorgfältig mit einem öligen Fetzen über- , fahren werden, wozu aber nur Baumöl, am besten mit 3 4 Thl. Unsch litt oder gelbem Wachs versetzt, zu verwenden ist, weil aus Samen gepreßtes Oel bald trocknet und eine feste Haut zurückläßt.

Nach der Instruktion v. I. 1822 müssen die Ge­wehre beim Transporte, selbst auf kurze Strecken, immer in Gewehrverschlägen und ohne Stroh verpackt seyn, weil letzteres das Fett abreibt, und durch Mit­theilung der Feuchtigkeit Rost verursacht.

Die Vorschläge sind von izolligen Brettern mit Handhaben von Stricken, außen zur nöthigen Festig­keit mit mehrfachen Latten und Eckschuhen von Eisen­blech versehen. Zu jedem Verschlage gehören doppelt so viel Einleglatten, als Gewehrlagen sind, für Pisto- lenverschläge aber eben so viele.