401
von 10 V 2 " von der Klingenspitze, für die Stutzen- bayonnetklingen aber 6 " festgesetzt; sie müssen auf beide Seiten so gebogen nach der Ausspannung in ihre gerade Linie zurückfpringen. Die Stutzenbayonnete als Hauptwaffe prüft man noch überdieß durch einen Schlag mit der flachen Klinge auf einen harten Tisch, und durch 3 Hiebe au verschiedene Stellen auf 2'" starkes Eisenblech.
Alle in Depots aufbewahrte Gewehre müssen vollkommen brauchbar seyn; sie vor Rost zu schützen, müssen die Eiscntheile sorgfältig mit einem öligen Fetzen über- , fahren werden, wozu aber nur Baumöl, am besten mit 3 — 4 Thl. Unsch litt oder gelbem Wachs versetzt, zu verwenden ist, weil aus Samen gepreßtes Oel bald trocknet und eine feste Haut zurückläßt.
Nach der Instruktion v. I. 1822 müssen die Gewehre beim Transporte, selbst auf kurze Strecken, immer in Gewehrverschlägen und ohne Stroh verpackt seyn, weil letzteres das Fett abreibt, und durch Mittheilung der Feuchtigkeit Rost verursacht.
Die Vorschläge sind von izolligen Brettern mit Handhaben von Stricken, außen zur nöthigen Festigkeit mit mehrfachen Latten und Eckschuhen von Eisenblech versehen. Zu jedem Verschlage gehören doppelt so viel Einleglatten, als Gewehrlagen sind, für Pisto- lenverschläge aber eben so viele.

