Einleitung. XV
der Vegetation aus der Unveränderlichkeit des Gesteins.
Nächst dem Boden hat auch die Höhe bedeutenden Einfluss auf die Vegetation. Man muss sich jedoch hiebei nicht vorstellen, dass ein Unterschied von 20, 50 oder 100 Fuss von Belang sei und dass zur Feststellung des Vegetationsvermögens genaue Messungen vorausgesetzt werden. Es leuchtet schon an und für sich ein, dass für Sträucher und Bäume, die selbst 20 bis 100 Fuss hoch werden, ein solcher Unterschied nichts ausmacht; sodann ist eine sonnige oder schattige Lage, eine vor kalten Winden geschützte oder nicht geschützte Stelle, die südliche oder nördliche Seite des Gegirgs viel mehr als 2—- 3090 Fuss Höhe anzuschlagen. Daher genügt es nach meiner Ansicht, wenn man die ganze vertikale Verbreitungslinie in sechs Abschnitte oder Regionen eintheilt und bei jeder Pflanze angibt, über welche dieser Theile sie sich ausbreitet. Diese sechs Regionen, die ich nach dem Vorgange älterer Botaniker angenommen habe, sind folgende:
1. Reg. oder Region der Ebene. Sie begreift den untersten Theil der Schweiz in sich, bis in eine Höhe von ungefähr 1600 Fuss.
2. Reg. oder Montane Region. Geht von der Grenze des Weinstocks an bis zur obern Kirschbaumgrenze, ungefähr 3500 ü. M.
3. Reg. oder Subalpine Region. Geht bis zur Grenze der Rothtanne, älso etwa 5000 hoch.
4. Reg. oder Alpine Region. Sie umfasst das Gebiet der Alpenweiden, wo das Vieh in den Sommermonaten seine Nahrung findet, und geht bis 6500 ü. M.
5. Reg. oder Nivale Region. Geht von der alpinen Region bis an die Schneelinie, die man in der Schweiz bei 8000‘ Höhe annimmt.
6. Reg. oder Glaciale Region. Sie begreift die Bergspitzen, die über 8000‘ hoch sind,

