Recrutirungskoſten.

Dieſe theilen ſich in jene a. bei der Aushebung, b. bei der Verwahrung, c. bei der Ablieferung der Reeruten.

Inſtruction für Steiermark 5. 9, für Kärnten§. 12.

Dei der Aushehung.

Wenn in manchen Fällen bei Aushebung der Re­eruten die Gegenwart eines Bezirksbeamten nothwen dig ſeyn ſollte, ſo kann derſelbe doch nie, wie ſchon der$. 11. beſtimmt, bei Ausübung dieſer feiner Amts: pflicht im eigenen Bezirke, auf Diäten oder Vorſpann einen Anſpruch machen.

Inſtruction für Steiermark§. 10.

Dem bei der Aushebung verwendeten Gerichts diener, und dem nöthigenfalls beigegebenen Gehülfen it nach der Beſtimmung der Gubernial-Eurrende vom 16. Februar 1799, jedem für die Meile hin und zu; rück die Gebühr von 10 kr. Conventions-Münze zu entrichten.

Die Meilen und der Ort ſind in der Rechnung jedesmahl anzuſetzen.

Inſtruction für Steiermark§. 1

Nur wenn es die beſondere Verwegenheit der ausgehobenen Individuen, und die beſonders weite Entfernung des Aushebungsortes vom Sitze der Bezirks

Obrigkeit zur unumgänglichen Nothwendigleit macht, Tſchink. Supplementb. II. 3