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Drittes Kapitel.

Die Veste Zwingenberg mit ihrer Zubehörde gelangt an das Pfälzische Kurhaus, und dieses belehnt damit die Edeln von Hirschhorn.

Ehe die beteiligten Fürsten, der kaiserlichen Bewil­ligung gemäß, den Wiederaufbau der Veste begannen, vereinigten sie sich zu einem Burgfrieden, den sie noch in demselben Jahre (Dienstag nach Michaelis 1364) auf dem Felde vor Zwingenberg durch Brief und Siegel bekräftig­ten. In dieser Urkunde sagt Erzbischof Gerlach, daß er und sein lieber Oheim Pfalzgraf Ruprecht der Aeltere, indem sie gemeinschaftlich den Wiederaufbau der Veste beschlossen, auch deren gemeinsamen Besitz, für Jeden zur Hälfte, festgesetzt hätten. Die Zugehörde zu Zwingen­berg, es seien Güter, Leute, Rechte oder Gefälle, soll gleichfalls gemeinschaftlich sein, Jedem zur Hälfte. Dabei wurde angeordnet, daß alle dahin gehörigen Grundstücke, Rechte u. s. w. jetzt oder später auf gemeinsame Kosten erkauft und getheilt werden sollten. Genaue Bestimmungen haben den Ersatz der von Einem oder dem Andern für diese Zwecke gemachten Auslagen zum Gegenstand.

Die Grenzen des Burgfriedens gehen von der Veste nach Lindach, von da zurück bis Strümpfelbronn, von da