Nachtrag.

Kurz vor Beendigung des Druckes sind dem Verfasser mehrere Notizen und Urkunden-Auszüge mitgetheilt worden, die er unter Angabe der Stellen, worauf sich dieselben be­ziehen, hier nachträglich beifügt.

Seite 67. Engelhard und Georg von Hirschhorn befanden sich unter den Rittern, welche Franz von Sickingcn im Jahr 1522 zur Wahrung der Interessen des Adels in Schweinfurt versammelte.

Ein Mandat Kaiser Carls V., vom 10. Oktober 1518 aus Brüssel, beauftragt den Administrator des Hochmcister- thums deutschen Ordens, mehrere Anhänger der beiden ge­ächteten Fürsten von Sachsen und Hessen vorzuforden, sic wegen Verletzung der Kaiserlichen Achtserklärung zu ver­nehmen , aber nicht nach der Strenge des Gesetzes, sondern um Geld zu strafen, wenn sie sich dessen nicht weigern; sollte dieses wieder Verhoffcn der Fall sepn, so werde eine härtere Züchtigung eintreten.

Die Schuldigen sind: Bernhardt von Dalheim; Hanns

von Hirschhorn; Philipp von Gemmingen und Hanns

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