268
357. Antwort.
Ihr könnet 100 Centner^ haben, verkaufen es um 4 Franken.
Morf und Gubler Anton Merz.
v. Geschäftsaufsätze.
i. Weriräge, (Kontrakte).
358. Lehrvertrag.
Rudolf Kleiner und Buchbinder Samuel Huber haben heute folgenden Lehrvertrag verabredet und geschlossen:
1. Herr Huber nimmt den Sohn des Herrn Kleiner, Johann, in die Lehre und verpflichtet sich/demselben die Buchbinder-Profession nach allen Theilen vom 8. Jan. d. I. an in drei Jahren vollständig zu lehren.
2. Der Lehrherr gibt dem Lehrling Kost und Wohnung und verspricht, ihn wie sein eigenes Kind zn halten.
3. Herr Kleiner zahlt ihm dafür zweihundert Franken Lehrgeld, und zwar die Hälfte sogleich, die andere Hälfte nach zwei Jahren.
4. Johann ist verpflichtet, dem Meister Gehorsam zu leisten, arbeitsam und fleißig zu sein, sich überhaupt gut zu betragen und den Meister nach Vermögen vor Schaden zu bewahren.
Gegenwärtiger Vertrag ist doppelt ausgefertigt, von den Kontrahenten eigenhändig unterschrieben und jedem ein Doppel zugestellt worden.' '
Aarau, den 2. Januar 1865.
Rudolf Kleiner.
Samuel Huber.

