Der Ommaijade Maron.

171

Ein Meruane oder ein Prinz von königlichem Geblüt, Urenkel des Chalifen Abderrahman m., ein Jüngling von achtzehn Jahren, von großen Tichteranlagen und nicht ge­ringer Gelehrsamkeit, liebte eine gefangene Sklavin seines Vaters, mit der er von Kindheit an war auferzogen worden. Als dieselbe von ihm getrennt wurde, vermehrte sich nur dle wechselseitige Leidenschaft. Voll Sehnsucht nach seiner Ge­liebten hatte Maron (so hieß der Jüngling) Mittel aufgefun­den, sich heimlicher Weise in den Garten zn schleichen, wo die Sklavinnen seines Vaters sich zu ergötzen pflegten. Am Einbruch der Nacht fand er seine Geliebte unter Mprthen- sträuchen, thcilte ihr seinen Entschluß, sie zu entführen, mit, und das Mädchen, von gleicher Liebe zu dem Jüngling ent­brannt, willigt in die Flucht. An der Thüre des Gartens aber begegnete ihnen der Vater des Jünglings, und obwohl Maron wissen mußte, daß an diesem Ort kein anderer Mensch als sein Vater scyn konnte, durchstößt er ihn mit dem Degen. Auf das Geschrei des Verwundeten eilen die Diener des Hanfes herbei, Maron will sich einen Weg durch sie bahnen, allein da das Mädchen in Ohnmacht fällt, und er sic unter­stützen muß, wird er übcrmannt, entwaffnet und festgesetzt.

Der Sahib (Prüftet) des Crimiual-Gerichts ließ den Mörder sogleich in gefängliche Haft bringen und der Justiz- minister (Cadi der Cadi's) stattete nach ' der nähern Unter­suchung des Vorfalls an die Mutter des Chalifen Bericht ab, da Maron ans dem Hause Ommakja und ein Vetter He- scham's war. Almanzor befand sich damals gerade auf einem Feldzuge gegen Gallicicn: daher fällten die Eadi's, nachdem sie sich von der Sache gehörig unterrichtet hatten, mit Er- laubniß von Sobeiha das Urtheil, baß Maron, in Betracht seiner Jugend von der Hinrichtung, welche Strafe die Ge­setze dem Vatermörder bestimmten, zu begnadigen scy, jedoch müsse er im Kerker so lange büßen, als er Jahre alt scy. Dieses Urtheil erhielt von Hcscham und seiner Mutter Bestäti­gung. Als aber Almanzor von seinem Feldzüge zurückgekehrt war uud von diesem Urtheile hörte, erklärte er, der Chalif