Der Druck dieser Schrift wird unter der Bedingung bewilligt, daß nach Abdruck und vor dem Debit derselben ein Exemplar davon für die Censur-Committc, eins für das Ministerium der Aufklärung, zwei für die öffentliche Kaiserliche Bibliothek, und eins für dis Kaiserliche Akademie der Wissenschaften, an-die Censur-Committe eingesandt werden.
Riga, den 22. Mai 1823.
Oberlehrer Kenßler, stellvertretender Rigaschcr GouvcrnementS- Schuldirector-