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auf misst man die Hülfsmasse aus, und rechnet den Betrag derselben von dem ersten Betrag ab; so muss das Uebrigbleibende den Inhalt des zu messenden unregelmäßigen Gegenstandes geben.
tz. 294. Gewöhnliche Körpermaaße. (Erklärung.) Man berechnet den Inhalt sehr vieler Dinge nicht nach dem Würfel, sondern nach andern Maaßen; z. V. die Kornmaaße sind in der Regel Walzen, als Scheffel, Viertel, Metzen. Flüssige Dinge werden nach Flaschen (Kannen, Quarten) und Tonnen (Fässern) berechnet, deren Größe nicht in allen Landern gleich ist.
§. 295. Fass messer. (Erklärung.) Zur Untersuchung des Inhaltes von Fässern hat man eigne Maaß- stäbe, Fass messer oder Visirstäbe genannt. Es gibt zwei Arten solcher Fassmesser, nämlich den walzigen (cylindrischen) und würfligen (cubischen). Wir geben hier nur den ersten an, weil sich der zweite auf für uns zu schwere Sätze und Rechnungen gründet, dazu auch nicht überall angewandt werden kann.
Will man sich einen walzigen Fass messer machen., so verschafft man sich das örtliche KannenMaaß in Walzenform, misst daran den Durchmesser des Bodens und trägt die Länge desselben auf beide Schenkel eines rechten Winkels, hier (Zeich. 120) auf ^V8 und ^.8, so dass jedes einzeln den Durchmesser des Bodens von dem gewählten Kannenmaaß gibt. Verbindet man 8 mit 8, so muss 88 den Bodendurchmesser eines Kannengefäßes enthalten, das mit dem gewählten gleiche Höhe, aber noch ein Mal so viel Inhalt hat; denn : 88^ 1 . 2,
und Walzen von gleicher Höhe verhalten sich zu einander wie die Gevierte ihrer Grunddurchmesser. Tragen wir 8 8 auf ^ 8, und machen wir 6^ — 88, so muss auch 6 ^ der Grunddurchmesser einer Kanne sein, die mit der angenommenen gleiche Höhe und doppelten Inhalt hat. Verbindet man 8 6, so muss dieser Strich der Grunddurchmesser einer Kanne sein, die mit der ge-
