Vorrede.

Eigene treue Beobachtung und Benützung der Erfah­rungen Anderer sind die zwei Wege, auf welchen die praktische, wie die gerichtliche Medizin, erweitert und gefördert wird. Beide Richtungen suchte ich mit ge­nauer Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen in unserem Staate bei der Abfassung vorliegender Schrift zu verfolgen. Mein Streben ging dahin, in der Er­fahrung nachgewiefene Thatfachen darzustellen, und die praktische Seite dieser eben so wichtigen als schwie­rigen Lehre hervorzuheben. Inwiefern mir jedoch die­ses gelungen ist, mag das nachsichtige Urtheil jener Fachmänner entscheiden, die sich einer reichhaltigeren Gelegenheit, eines großem Wirkungskreises zu erfreuen haben. Von solchen Beurtheilern ist mir auch der Tadel willkommen, weil er das, was er aussprechen, prak­tischbegründen, somit belehren wird; die Belehrung eines Bessern aber nicht nur mich, sondern Jedermann zum Danke verpflichten muß. Von den benützten Schriften