Vorrede
Man kann mit Zuverlässigkeit annehmen, daß fast alle Studirende die Universität nicht bloß mit dem ganz natürlichen Wunsche, die schöne, nie wiedcrkehrende Periode eines freien, unabhängigen Lebens zu genießen, sondern auch mit dem ernstlichen Vorsatze beziehen, sich für ihren künftigen Beruf daselbst gehörig auözubil- den. Nicht minder gewiß ist cs jedoch, daß nur die bei weitem geringste Zahl Derselben diesen Zweck so vollständig erreicht, als es seyn sollte und wohl auch geschehen könnte. Ein Hauptgrund dieses Mißlingens liegt in der Natur der Sache selbst, nämlich in dem Institut der aendemischen Freiheit, indem hiernach der Studirende ganz Herr seiner Zeit und der Anwendung derselben ist, mithin von ißm allein die Wahl, Zahl und der Besuch der Vorlesungen, sein Privatstudium, sein Umgang u. s. w. abhängt; wobei cs denn, da eigne Erfahrung uoch fehlt und fremde Leitung wegfällt, natürlich nicht an mancherlei Mißgriffen fehlen kann.' Darum die akademische Freiheit selbst anklagen und abschaffen oder beschränken wollen, würde