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Ueber dieBchandlung dcr Schlagflüs
sigen und Scheintodten im Allgemeinen.
giebt eine gegen Schlagfiuß und Scheintod jeder An geltende Mttelanwcudung/ die / allge- meiner Lcbensgcsctze wegen / wie ge unser Daseyn darbiechet/ jedesmal auch von Layen der ärztlichen Kunst in Anspruch gezogen werden kann. Diese LebenSgcsctze in ihrer Tätigkeit zu erhalten/ ist die Aufgabe der Behandlung im Allgemeinen. Sie betreffen die Verrichtungen des Herzens und der Lungen / des Gehirnes und der Verdauung so wie des ganzen Blutkreislaufes. Diese Verrichtungen bedingen den Fortbestand des menschlichen Lebens und daher muß die Behandlung der Schlagflüssi- gen u. Scheintodten allererst dahin gehen durch das Treiben derselben / das Leben wieder zu fri- sten. Ein solches Forttrciben kann allerförderst durch mechanische oder flüchtige Nciyung jener im Ab« sterben begriffenen LebenSverrichtungen bewerkstelligt werden. Sie geschieht:
1. Durch Reibungen des ganzen KörperS/ vorzüglich der Brust / des Unterleibes u. der Gliedmaßen. Bald müssen dieselben naß u. kalt/ bald trocken u. warm/in größer», und geringerm Grade/ je nach den Ursachen des Schlagflusses oder Scheintodes; je nach dem Lebens - und Naturzustände des Leidenden/ angewendet werden. Die AnwendungS- weise wird bey jedem einzelnen Falle bestimmt.