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Da bisher in einzelnen Theilen Unseres Königreichs die fleischlichen Verbrechen verschiedenartig bestraft werden ... : im Königlichen Staats-Ministerium, den 31. Juli 1806 / Friederich Von Gottes Gnaden König von Württemberg, des heil. Röm. Reichs Erz-Panner und Churfürst, etc. etc. etc.
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