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Anrede an die eilf religiösen Schwärmer welche wegen der in Wildenspuch verübten Schandthaten nach dem Beschluß des verfassungsmäßigen Malefiz-Gerichts zu Anhörung eines Zuspruchs in die Groß-Münsterkirche gebracht wurden Donnerstags den 11. Dezember 1823 / von Archdiacon Cramer
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