Auf höchsten Befehl Sr. Königlichen Hoheit ist von Großherzoglichem hohen Finanzministerium unterm 6. d. M. die unterzogene Commission ermächtigt worden, [...] / Großherzogliche Schuldentilgungs-Rechnungs-Commission. Frankfurt : [Verlag nicht ermittelbar], [17. May 1813]

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