Nachdem Se. Hoheit unser gnädigster Herr huldreichst zu verordnen geruhet haben, daß in Gefolg 7ten Abschnittes des höchsten Organisations-Patents vom [...] / Stadt-Canzley. Frankfurt am Mayn : [Verlag nicht ermittelbar], [19. July 1808]
| zum Hauptmenüzum Inhalt |