Höchste Herzogliche Verordnung vom 18ten December 1804 wegen Verkaufs der Gifte : imgleichen E. E. Raths Verordnung wegen der beym Verkaufe ... auf den hiesigen Apotheken zu beobachtenden Vorsichts-Regel / Friedrich Franz, Herzog zu Mecklenburg. Wismar : Oesten, 1805

