Unsern günstigen und freundlichen Dienst zuvor, Edler und Bester guter Freund! : Nachdem höchsten Orts befohlen worden ist, daß die an den natürlichen Blattern Gestorbenen, um die weitere Verbreitung der Epidemie möglichst zu verhüten [...] / Kurf. Hessische Regierung hierselbst. Cassel, 1805

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