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Willibald 741-787?
dio spätere Unterscheidung /wischen dem Jahre der Bischofsweihe Willibalds und dem Jahre der Gründung des Bistums noch nicht, sondern beides fällt ihnen in eins zusammen, so verschieden sie im übrigen das Datum für heido Ereignisse bestimmen: Gretser, De divis tutelaribus (1017) S. 210 ff.: 745; Hoisler, Templum virtutis et honoris (1716) S. 6: 745; Mabillon AA. SS. 0. S. B. IV (Venetiis 1734) S. 354 u. Annales 0. S. B. (Lucao 1739) saec. III, pars II, 2 S. 104: 741. Dies gilt selbst von Bruschius, der Epitome (1549) f. 177 v als Gründungsjahr des Bistums »cirtiter 744» bezeichnet und Willibald 745 zum Bischof von Eichstätt bestellt werden läßt. Noch dio Fehde, die sich über die Bestimmung des richtigen Jahros für die Jahrtausondfeier der Gründung dos Bistums, die 1745 abgehalten wurde, zwischen Palclcenstein (Analocta Nordgavionsia II, S. 308 ff., XI. Nachleso (1745) no III: Eichstättischos je länger je lieber), der 741 und Baumgartner (Aychstättisches je Hinger je lieber 1745), dor 745 als solches orklärte, entspann, geht von der Voraussetzung des Zusammenfallens der beiden Ereignisse aus. Luidl (Eichstättisches Heiligtum I (1750) S. 1—101: Vorlauffigo gründliche Erörterung der Frag: Ob das Bistum Eichstätt... 741 oder 745 gestift und errichtet worden ?) ist, soviel ich sehe, dor erste, dor einen Ausgleich zwischen den widerstrebenden Meinungen in der Woiso versucht, daß er 741 als Jahr der Weihe Willibalds und 745 als Jahr der Gründung des Bistums bezeichnet. Seine Ansicht ist dio herrschende geworden, woboi freilich bald dieser bald jener Grund für den einzelnen Forscher der eigentlich maßgebende war. Vgl. Seiters, Bonifatius, dor Apostel der Deutschen (1845), S. 3341t'.; Popp, Anfang u. Verbreitung des Christentums in Süddeutschland, S. 157 ff.; Kiezler, Geschichte Baierns I, S. 104 und besonders in Forschungen zur deutschen Geschichte XVI, S. 404; Hefele, Conciliongeschichto III 2 , S. 490; Wetzer u. Welte, Kirchenlexikon IV 2 , Sp. 243 (Suttner); Hauck, Kirchengeschichte Deutschlands I 3 , S. 535. Darnach wäre Willibald nach seinor Weihe 741 erst nur Rogioriarbischof gowesen, bestimmt »als Missionar unter den Slaven zu wirken« (Hauck), die ihr« Sitze bis in die Näho von Eichstätt vorgeschoben hatten. Erst nach der Besiegung des Bayernherzogs Odilo im Jahr 743 durch Pippin und Karlmann sei der westliche Teil des Nordgaus von Bayern politisch und kirchlich abgetrennt und in letzterer Hinsicht mit dem Sualafold zu einem Bistum Eichstätt vereinigt worden. Dio Gründe, die für diese Annahme aufgeführt worden, sind folgende: l) Das Pontificalo Gundekars, das nach allgemeiner Annahme die Eichstätter Lokaltradition enthält, sagt von Willibald: Sedit annos XXXVI; anno incarnationis domini DCCLXXXI non. iul. obiit. Demnach ist der 741 geweihte Willibald erst 745 Bischof von Eichstätt geworden. — 2) mit dem Pontificalo stimmen der Hauptsache nach dio älteren uns erhaltenen historischen Quellen überein, die fast alle dio Gründung des Bistums zwischen 745 und 75 0 verzeichnen. Dio Annales Fuldenses (= Hermanni Augiensis Chronicon MG. SS. VI, S. 98 = Dornoldi Chronicon, Ebenda S. 417) berichten zum Jahre 740 (MG. SS. I, S. 740; Schulausgabe S. 5): Bonifatius archiepiscopus cum auetoritato sedis apostolicao annuente Karlomanno duas sodes epicopales constituit, unam in castro Wirziburg, ubi Burghartum collegam suum ordinavit episcopuin, alteram in loco qui vocatur Eihstat, cui Willibaldus episcopus ordinatus est. Die Annales Laurissonses minores verzeichnen zum Jahre 747 (MG. SS. I, S. 115): Burg- hardus, colloga ßonifatii, Wirziburgae ordinatur episcopus; Willibaldus in Eichstoti opiscopus constituitur; die Annales Altahensos maiores zu 750 (MG. SS. XX, S. 782; Schulausgabe 2. Aull., S. 2): Parochiae Boiariao distiuguuutur consentiente L'tilone iussu Zachariae Vivilo opiscopus Hathavinus, Johannes Saltzhurg, Garibalt Ratisbone, Ermbortus Frisingin, Wilibaldus Eistat factus. Nur der Annalista Saxo, dor im übrigon wörtlich den Bericht der Vita Bonifatii wiedergibt, stellt die Gründung der beiden Bistümer zum Jahro 741 (MG. SS. VI, S. 553); — 3) dio Errichtung des Bistums um das Jahr 745 findet in den politischen Ereignissen der vorausgehenden Jahro eine gute Erklärung, während sie in der Zeit vor 743 geradezu unerklärlich erscheint, Sio setzt nämlich dio politische Abtrennung dos westlichen Teiles des Nordgaus von Hayorn, das erst im Jahro 739 oine sicherlich restlose Aufteilung seines Gebietes unter 4 Bistümer erfahren hatte, als unerläßliche Vorbedingung voraus. Eine solche Abtrennung aber paßt, obwohl wir kein ausdrückliches Zeugnis dafür haben (vgl. dazu Böhmer-Mühlbachor I a no 48a) gut in die Jahro 743/44, da Herzog Odilo, von Karlmann und Pippin, gegen dio er eino Verschwörung angezettelt hatte, besiegt und aus dem Lande vertrieben, schließlich durch die Gnade der Sieger sein Herzogtum zurückerhielt. — 4) Wäre das Bistum Eichstätt schon 741 begründet wurden, so müßte in dein zwischen Januar und März 742 au Papst Zacharias gerichteten Schreiben des Bonifatius (Mtl. Epp. III, S. 298 no 50), in dem or die offenbar vor der Gründung dos Bistums Eichstätt erfolgte Gründung der Bistümer Würzburg, Buraburg und Erfurt berichtet und um deren Bestätigung bittet, auch dieses Ereignis erwähnt sein. Dali dies nicht der Fall ist, ist dor sicherste Beweis, daß das Bistum zu Beginn des Jahres 742 noch nicht bestand. — 5) 741 entsprach Eichstätt durchaus nicht den kirchlichen, von l'apst Zacharias auch Bonifatius gegenüber betonten Anforderungen an einen Bischofsitz ; vgl. MG. Epp. III, S. 302 no 51. — Man kann diesen Gründen, namentlich den beiden letzten, Gewichtigkeit nicht absprechen; zwingend sind sio jedoch nicht, weshalb es geraten erscheint, an der Gründung des Bistums in den Jahren 741/42 festzuhalten. Für 741 entscheiden sich Rettberg, Kirchengeschichte Deutschlands II, 353 11'; Hahn, Jahrbücher des deutschen Reiches unter Karl dem Großen S. 159, Exkurs IV: Bemerkungen übor das Bistum Eichstätt und dio Zeit von Willibalds Episkopat (in dorn Artikel! Nochmal die Briefe und Synodon des Bonifaz, in Forschungen zur deutschen Geschichte XV (1875) S. 50 pflichtet er jedoch der Ansicht Popps bei) ; Mayer, Welches ist das wahrscheinliche Entstellungsjahr dos Bistums Eichstätt? in Verhandlungen des bist. Vereines von Oberpfalz und Regensburg JX (1845) S. 178 ff j Clrothe a, a. 0

