Zu den öffentlichen Prüfungen und Feierlichkeiten ... ladet die Vorgesetzen des Gymnasiums, die Eltern der Zöglinge, sowie alle Freunde der Lehranstalt [...]. Göttingen : [s.n.], 1864/65(1865) - 1866/67(1867)
 

Zu den öffentlichen Prüfungen und Feierlichkeiten ... ladet die Vorgesetzen des Gymnasiums, die Eltern der Zöglinge, sowie alle Freunde der Lehranstalt im Namen des Lehrer-Collegiums ehrerbietigst ei