Sechsundzlvanzigster Rechnungsabschluß
d e r
Feuerversicherungsbank für Deutschland
vom Jahre 184 6.
A-)as Ergebniß des 26ft en Geschäftsjahres der Feuerversicherungsbank f. D. ist ein sehr günstiges. Die Summe der in demselben in Kraft gewesenen Versicherungen ist auf 317,412331 Thaler gestiegen, und während mit ihr die Prämieneinnahme sich auf 1,026820 Thlr. 17 Sgr. erhob, wurden für 441 Brandschäden rc., deren specielles Verzeichniß bei jedem Agenten der Bank eingesehen werden kann, nur 249662 Thlr. 19 Sgr. verausgabt, und 86874 Thlr. 8 Sgr. für noch unerledigte oder unermittelte Verluste rc. zurückgestellt.
Bei weitem die Mehrzahl der Feuerschäden, von welchen Mitglieder der Bank betroffen wurden, fand gleich bei ihrem Entstehen rasche Unterdrückung, ohne zu wirklichen Feuersbrünsten sich auszudehnen. Der wachsamen Aufmerksamkeit der Theilnehmer selbst, in welcher der Hauptschutz der Gesellschaft gegen größere Verluste liegt, wird daher das günstige Ergebniß des Rechnungsabschlusses — eine Ersparniß von 65 Procent der Einlagen — vorzugsweise verdankt. Auch die gestiegene Zahl örtlicher Vereine zu geordneter und gesicherter Rettung gefährdeter Gegenstände bei entstandenen Feuersbrünsten ist mit Dank zu erkennen, denn dadurch wird der betrübenden Nothwendigkeit, auch für diebische Entwendungen beim Ausraumen Ersatz leisten zu müssen, am besten vorgebeugt.
Der nachstehende Rechnungsabschluß hat, zu leichterer Uebersicht der Einnahme und Ausgabe, eine etwas veränderte Auf« stellung erhalten. Die Verwaltungskosten der Bank waren, ungeachtet der Erweiterung des Geschäfts, im vergangenen Jahre niedriger als im Jahre 1845. Dieselben sind in Beilage 6. zur Rechnung speciell nachgewiesen. Wegen des gesunkenen Werthes der Pfandbriefe öffentlicher Creditanstalten und Staatspapiere wurden von dem Werthbetrage der im Besitze der Bank befindlichen Papiere dieser Art, zur Sicherstellung des Bankfonds, trotz unveränderter Zinsrente, 7704 Thlr. 4 Sgr. als Verlust durch das Agio- conto abgefchrieben.
Im Laufe des Jahres 1846 mußten auch bei allen unverändert zur Erneuerung gekommenen Versicherungen neue, die Bankverfassung von 1845 in Bezug nehmende Nachschußscheine von den Banktheilhabern eingefordert werden. Dafür, daß nunmehr die älteren, hierdurch mit dem Schlüsse des Jahres 1846 völlig ungültig gewordenen Nachschußscheine, zur Ersparung von Versendungsarbeit und Porto, von uns vernichtet werden, dürfen wir wohl die Zustimmung der Banktheilhaber voraussetzen.
Die Summe der im Depositum der Bank befindlichen Gelder für seit Jahren noch unerhobene Dividenden, so wie von Nach- schuß-Guthaben aus 1842, beläuft sich auf 17370 Thlr. Alle Diejenigen, welche noch irgend einen Anspruch dieser Art an die Bank zu machen haben, werden hierdurch um so dringender aufgefordert, denselben sobald als möglich durch die Agenten geltend zu machen, als mit dem Jahre 1849, nach der Bestimmung vom 3. Dec. 1840 und nach §. 9 und 11 der Verfassung von 1845, die in jeder Versicherungsurkunde ausgesprochene fünfjährige Verjährungszeit der Dividenden u. f. w. zur ersten, dann jährlich fortschreitenden Anwendung kommen wird.
Einnahme.
Thlr.
Sgr.
Thlr.
Sgr.
Der Prämienübertrag vom Jahre 1845 betrug laut 25. Rechnungsabschluß
Hiervon ab, für nach Abschluß ristornirte oder veränderte Versicherungen, laut Nach- Weisung A.. .
485326
324
20
8
485002
12
Für unermittelt gebliebene Schäden und Kosten wurden (laut TU. III. der Ausgabe
des 25. Rechnungsabschlusses) zurückgestellt .
Hierzu kommen für ferner eingeklagte Nachschußreste aus dem Jahre 1842, abzüglich der Kosten.
60658
544
1 7
22
61203
9
Die ganze Prämien-Einnahme im Jahre 1846 beträgt laut Nachweisung A., nach
Abzug der Agenturprovisionen.
Die in diesem Jahre fällig gewordenen Zinsen (von welchen keine Reste vorhanden sind) kommen in Einnahme mit.
1,026820
35273
17
16
Ausgabe.
Für Brandschäden, Rettungs- und Ermittelungskosten u. dergl.
a) aus dem Jahre 1845 und früher herstammend, laut Nachweisung
für Provision der Dividenden-Rückzahlung von 1845 .
b) aus dem Jahre 1846, einschließlich 61 Thlr. 8 Sgr. Verlust bei dem Con-
curs eines Agenten, laut Nachweisung B b .
1 Für currente Unkosten laut Nachweisung C.
j Für Agio-Verlust auf die vorrälhigen Pfandbriefe und Staatspapiere sind wegen des > gesunkenen Curses derselben, abzüglich des sonstigen Agiogewinnes, abgeschrie-
! ben worden . .
18642
8942
249662
38520
7704
15
21
19
12
4
1,608299
24
1
323472
11