machungen vom 17. Mai und 1. Juni vorigen Jahres stattgefunden hat, und dafs jener, auf 1J Prämien berechnete und erhobene Nachschnfs von den Schäden dieses Jahres nicht absorbirt worden ist, dafs daher an diejenigen Theilnehmer, welche jenen Nachschufs eingezahlt haben, das von ihrem Antheil nicht Verwendete zurückerstattet wird.

Nach den bekannten Rechnungsbestimmungen der Bank wird jede Prämie nur nach Verhältnifs der Monate, während welcher die Ver­sicherung in einem Rechnungsjahr in Kraft war also der Anstalt Risico brachte, zu dem Prämienfonds dieses Jahres berechnet, und mithin auch zur Bezahlung der in demselben vorfallenden Verluste in Anspruch genommen, bei vorkommender Unzulänglichkeit der auf solche Weise berechneten Prämienraten aber, das Fehlende von den Theilnehmern nach gleichem Verhältnifs nachgeschossen.

Wenn daher z. B. ein Versicherter A. am 1. April 1841 auf ein Jahr mit einer Versicherung zu 100 Thlr. Prämie der Bank beitrat, so brachte er dem Jahre 1842 ein Risico während der Zeit vom 1. Januar bis 1. April, also auf drei Monate, es wurden daher von seiner jährlichen Prämie von 100 Thlr. T 3 2 oder 25 Thlr. zu den Verlusten des Jahres 1842 verwendet und in Rechnung gestellt.

Wenn ein anderer Versicherter II. am 1. October 1841 nur auf sechs Monate mit einer Prämie von 40 Thlrn. beitrat, so wurden nach demselben Grundsätze, wegen des Risico vom 1. Januar bis 1. April, § oder 20 Thlr. von seiner sechsmonatlichen Prämie von 40 Thlr. für das Jahr 1842 in Anspruch genommen.

Auf ganz gleiche Weise sind die Prämien, welche für die von 1842 bis in das Jahr 1843 laufenden Versicherungen gezahlt worden sind, auf die Jahre 1842 und 1843 vertheilt worden; hat z. B. der obengedachte Versicherte A. vom 1. April 1842 wieder auf ein Jahr seine Ver­sicherung erneuert, so ist von dessen Prämie von 100 Thlr. wegen des neunmonatlichen Risico vom 1. April bis 31. December 1842 T 9 Z oder 75 Thlr. zu der Einnahme des Jahres 1842 gerechnet, die übrigen 25 Thlr. sind aber dem Jahre 1843 reservirt worden.

Wenn ein dritter Versicherter ©. sich nur mit einer kurzen, nicht in das Jahr 1843 hinüberlaufenden Versicherung, mit etwa 3 Thlr. Prämie, betheiligte, so war diese Prämie ganz in das Jahr 1842 zu rechnen.

Wird nun, wie es dieses Jahr der Fall war, die nach solchen Prämienraten berechnete Einnahme, von der Ausgabe desselben Jahres über­stiegen , so hat

A. nach dem Fufse von a) 25 Thlr. für das Risico vom 1. Januar bis 1. April 1842,

von b) 75 » desgleichen vom 1. April bis 31. Decbr. 1842

100 Thlr. zusammen;

B. nach dem Fufse von a) 20 Thlr. für das Risico vom 1. Januar bis 1. April und wenn derselbe wieder auf 6 Monate erneuert hätte, mit der

vollen, ganz in das Jahr 1842 fallenden Prämie von b) 40 » für das Risico vom 1. April bis 1. October 1842, zusammen 60 Thlr.;

C« nach dem Fufse von . . 3 Thlr. nachzuschiefsen.

Mithin würde bei dem jetzt sich herausstellenden Nachschufsbedarf von 93§°/ 0

A. 93 Thlr. 10 Sgl. B. 56 Thlr. Sgl. C. 2 Thlr. 24 Sgl. zu den Mehrausgaben des Jahres 1842 nachzuschiefsen haben.

Hat nun A. in Folge der Bekanntmachungen vom 17. Mai und 1. Juni v. J. 1| Prämie oder 150 Thlr. bereits bezahlt, so erhält er jetzt

56 Thlr. 20 Sgl. zurück. B* würde in gleichem Falle von den schon eingezahlten 120 Thlrn. 64 Thlr. und C. von den schon eingezahlten

4 Thlrn. 15 Sgl. 1 Thlr. 21 Sgl. zurückerhalten.

Es ist nicht immer, so wie es in obigen Beispielen angenommen wurde, der Fall, dafs die Prolongation eben so viel Prämie zahlt als die frühere Police. Im Gegentheil ist diefs gerade in dem Jahre 1842 und zwar aus dem Grunde nur selten der Fall, weil mit dem Anfang dieses Jahres die Bankvaluta vom 20F1.-Fufs in den 14Thlr.-Fufs umgewandelt worden ist. Bei weitem die meisten Versicherten haben aber in diesem Jahre dieselben Summen versichert, welche früher im 20 Fl.-Fufs galten. i)ie obengedachten Prämienraten aus dem Jahre 1841 haben aber mit 2|% Agio in Preufs. Courant berechnet werden müssen, und sind also um dieses Agio gröfser. Es darf daher nicht auffallen, wenn die Summe der Prämienraten einer und derselben Versicherung mit der Prämie selbst nicht übereinstimmt.

In der Nachweisung A. *) znm Rechnungsabschlüsse ist die Totalsumme der Prämienraten, welche von den aus dem Jahre 1841 in 1842 überlaufenden Versicherungen auf das Jahr 1842 allein zu rechnen waren, (also die Summe der in obigem Beispiel mit a) bezeichneten Prämien­

raten) nach Abzug der Ristorni und nach Berücksichtigung des Agio mit. 459973 Thlr. 28 Sgl.

aus dem 21. Rechnungsabschlufs übertragen worden. Hierzu kömmt die Totalsumme der Prämienraten für 1842 von den

Versicherungen dieses Jahres (also die Summe der in obigem Beispiel mit b) bezeichneten Posten) . .. . 527768 » 2 »

die Summe von....... 987742 Thlr. Sgl.

ist demnach die Totalsumme, auf welche der Nachschufs dieses Jahres zu vertheilenist und die Basis zur jetzigen definitiven Nachschufsberechnung.

Es darf nicht übersehen werden, dafs diese Summe, wie hier erläutert worden ist, aus den auf das Jahr 1842 nach §. 32. der Verfassung treffenden Prämientheilen (Prämienraten) besteht, welche sich, begreiflicher Weise, erst am Schlüsse der Jahresrechnung feststellen liefs, während die Summe, welche dem vorläufigen Ausschreiben des Nachschusses am 17. Mai vor. J. zum Grunde gelegt wurde, eine davon verschie­dene, und zwar etwas gröfser ist, weil die letztere Summe die der ganzen Prämien selbst war, und diese wegen der häufig vorkommenden Erhöhungen und Erniedrigungen der Versicherungssummen überhaupt veränderlich sind. Jene Summe kömmt übrigens bei der jetzigen definitiven Berechnung nicht weiter in Betracht, indem es hierbei nur darauf ankömmt, dafs jedem einzelnen Theilnehmer dasjenige, was zu den stattgehab­ten Ausgaben nicht verbraucht wurde, zurückgewährt oder das etwa za wenig Bezahlte nachträglich abgefordert werde. Hierüber nun erhält jeder Banktheilnehmer die specielle Berechnung, welche derselbe mit seinem Versicherungsschein zu vergleichen gebeten wird.

Nach der hier getroffenen Einrichtung der Nachschufstabellen wird der Nachschufs für jeden einzelnen Versicherungsschein besonders berechnet; diejenigen Versicherten, welche mehrere Versicherungen laufen haben, werden daher eben so viele Nachschufsberechnungen empfan­gen. Da aber von solchen Versicherten die erfolgten Nachschufszahlungen meistens nur summarisch, d. h. ohne die Vertheilung derselben auf ihre einzelnen Nummern anzugeben, geleistet wurden, so ist hierbei auch meistens der bezahlte Nachschufs nur auf einer dieser Nummern gut­geschrieben und die übrigen Nummern sind offen gelassen worden. Das richtige Gesammtresultat ergibt sich daher in solchen Fällen aus der Zusammenstellung sämmtlichcr einzelnen Rechnungen. Diefs wird zur Vermeidung von Mifsverständnissen, besonders für solche Versicherte aus­drücklich bemerkt, welche im Laufe des Jahres 1842 ihren Wohnort verändert und durch eine andere Agentur als die frühere prolongirt haben und daher in der Regel auch durch jede dieser Agenturen eine besondere Nachschufsberechnung erhalten werden, die zusammenzuziehen sind. Die grofse Anzahl solcher mehrfachen Versicherungen und der sehr häufige Wechsel der Wohnorte, verbunden mit der öfters vorkommenden Gleichheit der Namen der verschiedenen Versicherten, machen es der Bankverwaltung nnthunlich, diese Zusammenstellung, ohne Gefahr eines Irrthums, hier vorzunehmen.

Die Einnahme im Jahre 1842 besteht laut Rechnung»-Abschlufs sub 1.1).

1) aus den, aus dem Jahre 1841 übertragenen Prämienraten in Summe 522321 Thlr., wovon jedoch, eben so wie von

2) den im Jahre 1842 eingenommenen Prämien von 860738 Thlr. 14 Sgl. die auf die spätem Jahre bis 1849 zu rechnenden Prämienraten (444999 Thlr. 27 Sgl.) wieder in Abzug kommen, wie bereits aus den frühem Abschlüssen der Bank bekannt ist.

3) aus dem Ueberschusse der Summe, welche im Jahre 1841 für angemeldete, aber bis zum Rechnungsabschlufs 1841 noch nicht völlig ermittelte Schadenforderungen zurückgestellt wurde, über den wirklich ansbezahlten Betrag.

Dieser Ueberschufs von 11777 Thlr. 23 Sgl. ist jedoch noch nicht als Ersparnifs anzusehen, weil auch bis jetzt noch einige Ansprüche an diese Summe unerledigt und strittig geblieben sind, welche deshalb zugleich mit der ähnlichen, bei dem jetzigen Abschlufs zurückzustellenden Summe mit berücksichtigt werden müssen.

4) Aus der Einnahme für Zinsen von den ausgeliehenen Kapitalien 23142 Thlr. 5 Sgl. Diese betragen erklärlicher Weise in diesem Jahre weniger als 1841, weil die Bank ihre ausstehenden Gelder im Mai vorigen Jahres kündigen mufste, um in Hamburg mit schneller Hilfe bereit zu seyn.

Die Ausgabe ( I. 3) ) betreffend, so betragen die wegen des grofsen Brandes in Hamburg bezahlten Summen 1,377651 Thlr. 21 Sgl., bei weitem den gröbsten Theil aller geleisteten Entschädigungen.

*) Die ausführlichen Nachweisungen A« B* und C5, zu dem Rechnungsabschlüsse sind bei den Agenten der Bank zu Jedermanns Einsicht niedergelegt.