endlich am 17. Januar 1820 von einer „künftigen reichsständischen Versammlung" sprach.
Von den Landständen nun, welche, wie die Gelehrten es nennen, in Deutschland auf dem Repräsen- tativ-Principe beruhen, wäre etwa das Folgende jetzt zu erzählen:
Baiern ruht aus. Seine letzte Ständeversammlung hatte wenig zu Stande gebracht; man hoffte auf ein freisinniges Preßgefttz und was all noch; aber die Hoffnung zerstob wie Sand. Mit einem kleinen Abzug an der Civilliste und einigen andern kleinen Abzügen, wurde das Budjet auf sechs Jahre bewilligt.
(Fortsetzung folgt)
Veraltete Höflichkeit und der Geistliche auf dem Richtplatze.
Was man doch vor Zeiten so höflich gewesen ist! — Als den Straßenräubern Gundermann und Gansert am 1. Mai 1782 auf öffentlichem Markte in Darmstadt nochmals ihr Unheil verkündigt wurde, „wonach sie mit dem Strange vom Leben zum Tod zu bringen waren", dankten sie für die gnädigste Strafe. Am Tage der Hinrichtung, den 4 . Mai 1782, hielt Gansert noch unten auf der Leiter eine kurze Anrede an das versammelte Volk und dankte dabei Sr. Hochfürstl. Durchlaucht für die Beigebung ihrer Herren Geistlichen unterthänigst.
Wirklich alles Mögliche!
Es werfen sich dabei verschiedene Fragen auf:
1. Gibt es überhaupt gnädige Strafen? Die Strafe, die dem Verbrecher durch den Richter zuerkannt wird, soll auf Gründen der Gerechtigkeit, auf dem Gesetze beruhen. Das Gesetz, die Gerechtigkeit aber weiß nichts von Gnade und Ungnade, und der Ausdruck: gnädige Strafe ist also nicht viel klüger, als der Ausdruck: hölzernes Hufeisen. Der Ausdruck gnädige Strafe stammt aus einer Zeit, wo man das Strafrecht für eine Art Willkür hielt, die der Staat durch den Richter dem Verbrecher von Rechtswegen übte, und wo der Verbrecher sich gratuliren konnte, wenn er noch ziemlich ungehndelt, z. B. mit Gehenktwerden, davon kam. — Fort mit solchen Fesselspuren einer vergangenen Zeit!
2, Soll man die Geistlichen mit dem Verbrecher zum Richtplatz schicken ? In manchen Europäischen Ländern, z. B. in Spanien, in Deutschland ist es so hergebracht. Anderwärts kam man von dieser Sitte ab. Und wohl mit Recht. Leiste der Geistliche bis zur Wanderung nach dem Richtplatze dem Verurtheilten seinen geistlichen Beistand! Aber ihn mit auf den Wagen steigen lassen, ihn hier oder sonst im Zuge den Blicken des gaffenden Volks aussetzen, möglich machen, daß von verhärteten Verbrechern die Worte der Religion öffentlich verspottet werden oder daß sie beinahe ungehört in den Ohren des schon halb vor Angst Umgekommenen verklingen, verletzt die Ehre und das Ansehen des priesterlichcn Standes und der Lehre, welche er verkündigt; ganz abgesehen von der Person des Geistlichen und der Folter, welcher er
hierbei regelmäßig unterliegt. Ein Zuchthausbeamter oder ein oberer Zuchthausdiener, deren es ja recht wackere gibt, vertrete des Geistlichen Stelle als Geleitsmann!
1.
An
die zweite Kammer der Großherzogl. Hessischen Stände.
Anfang Januar 1833.
Hell ging das Dort, was ihr gesprochen.
Durchs ganze, weite, deutsche Land:
Den starren Zauber hat's gebrochen,
Der noch um manches Herz sich wand;
Und wenn auch dämmernd nur und leise Erst dieses Wortes Donner sprach —
Ihr stehet im Beginn der Reise,
Und auf das Frühroth folgt der Tag.
Ja bleibet fester nur vcrschwistert.
Wenn bald die Furcht, bald Niedertracht Herein in eure Kreise flüstert:
„O theure Männer, redet sacht;
Ja, besser noch, schweigt ganz von Dingen,
Die ihr doch niemals ändern könnt, —
Reellen Vortheil xu erringen,
Das, das sei euer Element."
Als ob „reeller Vortheil" fliege Gleich einem Vogel in der Lust,
Der sich gefällig an uns schmiege.
Wenn man: Komm', komm', lieb Vöglein! ruft —
Nein, nur au,' wahrem, geist'gen Grunde,
Aus Freiheit und auf Vaterland,
Auf Einigkeit und Kraft im Bunde,
Ruht Volkes Wohlseyn — mit Bestand!
Lebt wohl, und wenn die flücht'gen Klänge,
Auf eurer neu betret'nen Bahn,
Dordringend aus der deutschen Menge,
Als stumme Boten sich euch nah'n:
Dann nehmt im Dank auch das Erwarten,
Und in dem Gruß die Hoffnung hin:
„Was wir gehofft und was wir harrten,
Sollt ihr gedeihlich auferziehn!"
M i s c e l l e.
Die Geschichte von den zwei Schwaben. Als die Deutschen noch einen Kaiser hatten und als gerade Kaiserkrönung war, kamen zwei Schwaben spät in der Nacht in Frankfurt an, um am folgenden Morgen den Spektakel mit anzusehen. Der Kellner im Wirthshause führte sie in ein kleines Zimmer, worin kein Fenster, wohl aber ein Wandschrank war, in welchem Käse aufbewahrt wurde. Nachdem die Schwaben dem Kellner anbefohleu hatten, sie zur rechten Zeit zu wecken, legten sie sich schlafen. Der Kellner aber vergaß-seineS Auftrags. Endlich wachten die Schwaben auf und dachten, es möge jetzt wohl Zeit seyn. Einer machte sich also heraus, tappte bis an,den Käseschrank, den er für einen Fensterladen hielt, öffnete ihn, und da er nichts sah, weil er ein Brett, statt des Fensterladens vorder Nase hatte, so sprach er: „Bruderle, es ischt noch stockfinster und es müffzet e bissele dem Fenster erein; da wollen wir denn weiter schlafen." Sie schliefen weiter, bis cs> Heller Mittag u,nd die ganze Kaiserkrönung vorüber war- Äann reisten sie nach Hause, von wo sie gekommen waren. — Ich sollte meinen, lieber Lesxr, daß es noch jetzt unter uns Deutschen solche Schwaben gibt- .,Sie sprechen: „Lasset uns weiter schlafen, denn es ischt noch stockfinster." Gerade wie jener Schwabe gethan hatte,- und aus derselben Ursache, denn sie haben gleichfalls ein Brett vor dem Hopfe. 2,
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Verantwortlicher Redakteur Earl Heuser.
