deutsche
Volksbote
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Offenbach 29. Januar
183 3.
Nr. 8.
Der deutsche Volksbote wird vom 1. Januar 1833 an in dem Verlage der Unterzeichneten Buchhandlung vorerst zweimal wöchentlich erscheinen und einen halben Bogen stark seyn, der unter Umständen noch eine Beilage erhält.
In gedrängter Darstellung und gemeinfaßlicher Sprache soll der deutsche Volksbote die wichtigsten Lhatsachen und Erscheinungen deS öffentlichen Lebens mittheilen, und angemessene Betrachtungen daran knüpfen.
Der vorau^zuzahlende Preis für sechs Monate ist l fl. in Offenbach, für Auswärtige findet ein mäßiger Postaufschlag statt. Bestellungen darauf nehmen alle löblichen Postämter und Buchhandlungen an.
Plangemäße Beiträge sind mit der Adresse: An die Redaction des deutschen Volksboten an die Unterzeichnete Verlagsbuchhandlung zur Weiterbesorgung einzusenden, und werden nach vorheriger Verabredung anständig honorirt. Den Einsendern ist völlige Verschwiegenheit ihres Namens zugesichert, vorausgesetzt, daß sie für die Wahrheit tatsächlicher Behauptungen nöthigen Falls den Beweis liefern. Anonyme Mittheilungen, sowie Mittheilungen ohne glaubhafte und leserliche Namensunterschrist, können nicht berücksichtigt werden. — Alle Einsendungen, die unverlangt geschehen, müssen portofrei gemacht werden. Für Bekanntmachungen jeder Art steht dieses Blatt offen; die Einrückungsgebühren betragen 4 kr. für die Zeile oder deren Raum.
Brede'sche Buchhandlung in Dffenbach am Main.
Chronik
der Ständeversammlung in Darmftadt.
(Fortsetzung.)
Den 22. Januar. Beginn: Morgens 9 Uhr. Auf der Tagesordnung: mehrere Berathungen und Abstimmungen. Abg. E. E. Hoffmann übergibt 5 neue Anträge. Einen davon will der Abg. Aull sogleich zu den Acten genommen, d. h. ihn bei Seite gelegt. Dieser enthält den Wunsch mäßigeren Tanzmusikhaltens in den Dörfern. Nach der Geschäftsordnung muß aber Alles zu Bericht. So lange kein Ständehaus erbaut ist, machte der Volksbote keinen solchen Antrag; deun ihm fiele dann immer bei, daß im Saale, wo er sitzt, auch schrecklich viel getanzt würde, und noch in vielen andern Stadtsälen; — aber freilich, das sind auch Stadtsäle. Auch ist ein ähnlicher Antrag schon einmal in der ersten Kammer tüchtig durchgefallen; die erste Kammer und besonders der selige Prälat Schmidt meinten damals: man müsse dem Volke doch noch einigen Spaß, mit Beobachtung der geltenden Polizeigesetze, lassen- — Bei der Berathung des Antrags des Abg. E. E. Hoffmann, das Collectiren und und Hausiren mit Lotterieloosen betreffend, erzählte dieser Dinge, die nicht sehr erbaulich waren, z. B. daß im Dorfe Wahlen, vor'm Lotteriespielen, nie Steuern rückständig gewesen wären. Aber freilich, mit und seit dem Lotteriespielen hat sich auch noch vieles Andere ekngefun- den, was den Landmann in seinen Mitteln drängt und drückt. Indessen ist sehr löblich, daß die Darmstädter Klassenlotterie aufgehoben ist, und die Eollectirer und Hausirer für auswärtige Lotterieeu mögen sich nur in Acht nehmen, daß man sie nicht erwischt. Oder vielmehr, sie mögen sich nicht in Acht nehmen, deun der Volksbote
sähe sie gar zu gern alle auf sechs Monate ins Corrections- haus gesteckt. Bis dahin will nämlich der Ausschuß, daß das vorzulegende Gesetz gehe. — Der Abg. Hardy, der neulich von Seligenstadt nach Darmstadt überzog, soll einige Unannehmlichkeiten mit frischem Fleisch gehabt haben, was ihm gehörte und was er in die Residenz ein- bringen wollte. Denn nach Darmstadt dürfen blos Darmstädter Metzger frisches Fleisch einbringen, und, Backwaa- ren anbelangend, dürfen es nur die Bessunger und Nie- derramstädter Bäcker. Das will der Abg. Hardy abgean- dert; alle Bäcker und Metzger des Großherzogthums sollen ihre Maare in die Residenz einbringen dürfen und zwar mit gutem gesetzlichem Recht. Denn indem die Polizeitb in Darmstadt aufgehoben wurde (und das geschah schon vor mehreren Jahren), hätte auch gleichzeitig der alte Sauerteig, »der Zunftdistrictsbann«, aufgehoben werden sollen, das stand so im Gesetze, und es machte nichts aus, daß man die Polizeitare nur »einstweilen^ aufhob. Wirklich nahm sich auch nur ein Einziger des Bestehenden an: es war der Abg. E. E. Hoffmann. Wir tadeln ihn deßhalb nicht, aber er pflegt oft zu sagen, daß er ein schlichter Bürger sey; er bezieht sich zuweilen auf Ansichten rechtsgelehrter Kammermitglieder bei Rechtsfragen — hätte er dieß nicht auch in vorliegendem Falle, wo alle Kammermitglieder, alle Rechtsgelehrre, welche sprachen, sich gegen ihn äußerten, zweckmäßig gethan? — Manche scharfe Rede, z. B. der Abg. Goldmann, Brunck, Hallwachs rc. gegen ihn wäre dann weggefallen. Abg. Goldmann machte passend auf die Wohlthat des Nicht-zu-viel- Negierens aufmerksam, Und wie kurios es wäre, wenn die Staatsregierung deßhalb, weil sich mancher Einwohner der Residenz an rheinhessischem Weine schon den Magen
