Doch was halfen Duttlingers und Welckers Reden? was halfen die Gutachten der Kieler, Tübinger und Heidelberger Professoren? — Nichts! Denn der Freiburger Gerichtshof, nach Hin- und Hcrüberlegen, und nachdem mehrere seiner Mitglieder auf gänzliche Freisprechung Welckers angetragcn hatten, verurtheilten ihn in zwei Monate bürgerliches Gefängniß. Da ergab sich nun, daß das Urtheil beiden Parteien nicht recht war; da Wclcker gar nicht ins Gefängniß und der Staatsanwalt statt zwei, vielmehr fünf Monate ihn hinein haben will, und daß Welcker und der Staatsanwalt dagegen appellirten. Und so hängt nun wieder die Angelegenheit am Oberhofgerichte in Mannheim und man muß den Ausgang abwarten. Vielleicht, daß er doch günstiger für Welcker ist, als man denkt! Aber auch im entgegengesetzten Falle hat Welcker etwas sehr Gutes für sich, nämlich, außer den drei Gutachten — auch noch die öffentliche Meinung. Wie eine treue Freundin wird sie ihm selbst (im schlimmern Falle) ins Gefängniß folgen.
M i s c e l l e n.
England hat nach der neuen Reformbill 1,200,000 Wahlmänner, Frankreich nach seiner neuen Charte deren nur 75,000.
Anfang und Ende eines Artikels in der badischen Zeitschrift: Der Zeitgeist (Nr. 7.) betitelt: »Die Großh. Hessische Kammer und die Bundeebeschlüsse vom 28. Juni.« Der Anfang dieses Artikels lautet: »Durch die scchswö- chentlichen Verhandlungen der hessischen Wahlkammer zieht sich, gleich einem unheimlichen Gespenste, die Erscheinung hin, welche seit dem 28. Juni 1832 den politischen Horizont unsers Vaterlandes verdüstert, und dem Streben nach dem verheißenen wahren Repräsentativsystem nunmehr auch in jenem Theile des constttutionellen Deutschlands mit ihrer Parzeuscheere den Lebcnsfaden abzuschneiden droht." — Das Ende des Artikels lautet — gar nicht. Denn in Nr. 8. des Zeitgeists kündigt die Redaction an, daß es von der Censur gestrichen worden sey. Notabene: am 1. März d. I. könnte man in Baden das Iahresfest der Preßfreiheit feiern, wenn sie noch bestünde.
Das Badische Volks bla tt in Freiönrg, ein recht braves und freisinniges Blatt, enthält in Nr. 2. nachstehenden Artikel: Politischer Scherz und Ernst. In einer Gesellschaft war von dem konstitutionellen Wesen und Volksleben die Rede, und man unterhielt sich damit, sich wechselseitig Fragen aufzugebcn, und sie dann der Reihe nach aufzulösen. Unter andern stellte Einer die Frage: »welches ist die vorzüglichste Eigenschaft einer Verfassung?" Bei der Menge von vorzüglichen Eigenschaften, welche eine Verfassung haben kann, kam auch eine Menge von Antworten zum Vorschein; die Garantien der persönlichen und der Preßfreiheit, die Bürgerbewaffnung, die Verantwortlichkeit der Minister, das Steuerverwei-
geturigsrecht, die Schwurgerichte, das Einkammersystem, das allgemeine Wahlrecht — Nichts wurde vergessen. Der Fragsteller schüttelte zu Allem den Kopf. Nein, sagte er, die vorzüglichste Eigenschaft einer Verfassung ist die, daß sie gehalten wird, denn ohne diese tau- - gen alle übrigen Nichts.
«Gut, sprach ein Anderer, aber wo werden die Verfassungen am sorgfältigsten gehalten?» Die Antworten waren bald zu Ende; »in Nordamerika» — „in England" — dahin vereinigte man sich von allen Seiten. Nichtsnutz, entgegnete lächelnd der Erste, sondern bei uns in Deutschland; denn da hält man sie so sorglich, daß man sie kaum in Gebrauch setzen mag, nur um sie dadurch nicht abzunützen.
»Aber, meine Herren, rief ein Dritter, wer hat die beste Konstitution in Deutschland?« Die Gesellschaft besann sich ein wenig; «die Kurhessen!« hieß es zuletzt. »Wieder falsch gerathen«, sagte der Aufgeber; »die beste Konstitution in Deutschland hat die Censur. Denn schon vor mehr als zwölf Jahren stellte ihr eine große Versammlung in Karlsbad die Nativität, d. h. prophezeite ihr, daß sie ihr Leben nimmer über fünf Jahre hinaus bringen werde; auch sind ihr seitdem ganze Legionen von Feinden mit allen möglichen Waffen auf Leben und Tod zu Leib gegangen. Und dennoch lebt sie nicht nur bis auf den heutigen Tag, sondern sie ist seitdem einmal sogar aus dem Grabe wieder auferstanden, und wenn man den Zeitungsschreibern glauben darf, so wird sie alle Tage rüstiger.«
»Meinethalben«, setzte ein Vierter dazu, »und so möge sie denn der Himmel je eher, je lieber ganz in das ewige Leben aufnchmen.« Die Gesellschaft stimmte bei, und man ging lachend auseinander.
Die unleidlichen Titulaturen ! Mit Recht naunte der Philosoph Kant unser Deutschland das Titelland. Und was soll mau gar von den Wei b er«Titulaturen sagen? Frau Hof-, Hofkammcr-, Oberhvfkammer-, Regierungs-, Oberregierungs-, Geheimeregierungs-, Obergeheimcre- gierungsräthin rc.! Die Leute klagen über Kürze des Lebens und der Zeit, und haben doch so viele unnöthige Worte zu machen. — Warum nicht: Frau Schneider, Frau Lcibknecht, selbst Herr Schneider, Herr Leib- kuccht? Warum soll man den Angestellten ewig ins Gesicht hinein rufen: „Das ist dein Geschäft! Du mußt rechnen, schreiben, coutroliren, rcvisiren, calculiren, protocolliren, regristriren rc rc.!" Ich kann das nur billigen, wenn etwa der Mann in seiner erklärtesten Amts- thätigkeit ist, oder wenn man bestimmten Anlaß hat, ihn von einer andern Person gleiches Namens zu unterscheiden. Außer diesem — fort mit dem Ableiern der Titel, die höchstens bezeugen, daß der Redende, indem er sie spricht — nichts denkt.
Hätte doch nur immer die Jurisprudenz eine wächserne Nase! Aber mir träumte einmal, sie bestehe aus Butter, oder aus Eis, oder einer Seifenblase, die sich, etwas langgezogen, ihr zwischen die verbundenen Augen gefetzt habe. Und dabei träumte ich sogar, ich wache.
Beraittwortlicher Redakteur Carl Heiser.
Druck und Pcrlag der B r «d e'lchen Kucbyaudlung vni Duchdruckrrci .in Offcavach a.?)i.
