Der deutsche Volksbote.

Offenbach 5. Februar

183 3 .

Nr. 10.

Chronik

der Ständeversammlung in Darmftadt.

(Fortsetzung.)

Den 28. Januar. Beginn der Sitzung: Morgens 9 Uhr. Auf der Tagesordnung: mehrere Berathungen und Abstimmungen. Aber von den Berathungen kam nur eine vor, und dieß war noch obenein die Fortsetzung einer Berathung. Nemlich immer noch steht in Frage: die Wählbarkeit des Hofger. Advocaten H. K- Hofmann in Darmstadt zum Landtagsabgeordneten.« Ueber die bösen Erbacher! War die Liste der Wahlfähigen nicht lang genug und bot schöne Auswahl? Und nun müssen sie Einen wählen, der nicht auf der Liste stand, und mit Recht, denn er zahlte selbst bei der Wahl noch keine 100 fl. direkte Steuern jährlich.' Dieser letzte Umstand machte besonders heute Kopfbrechens. Ich begreife nicht gut, wie. Denkt wenn ich eine gewisse Steuer zahlen muß, als Bürgschaft, daß mich als Deputirter das Interesse des Landes nahe angehe und daß ich dafür sorgen wolle (frei­lich eine wunderliche Bürgschaft, und daß es gerade 100 fl. seyn müssen.'), so hat doch gewiß diese Bürgschaft erst dann praktischen Werth, wenn ich wirklich in die Kammer trete, und in der Hinsicht scheint mir ganz gleichgültig, ob die Zahlung der Steuer schon zur Zeit der Wahl, also zu einer Zeit geschah, wo an einer Bürgschaft noch nicht das Mindeste lag. Aber, ruft man mir entgegen, das Wahlgesetz! die Verfassungsurkunde.' die Wahlliste! Ich sehe mich verduzt um nach Denen, welche mit mir dersel­ben Ansicht zu seyn schienen, als wollte ich Rath und Hülfe, und auch sie rufen: das Wahlgesetz! die Verfas­sungsurkunde.' die Wahlliste! Wer hat da nun Recht? Etwa der Deputirte, der obgleich (Namens-) Vetter, in seinem Eifer meint, die Mutter des Gewählten lebe noch und sitze noch im Vermögen? oder der, welcher meint, der Gewählte zahle auch jetzt noch keine 100 fl. Steuern? oder Hr. Aull, der sich mit Hrn. E. E. Hoffmann zankt? oder Hr. Emmerling, der dem Hrn. Präsidenten einige Einwürfe macht (versteht sich, blos mit Worten)? oder Hr. Jaup, der sich auszuführen vorbehält, die Beiträge zu den Provinzialstraßcnbaukosien seyen auch direkte Steu­ern? oder Hr. Kertell, der sagt? Juristen seyen böse

Christen, und die Justitia (die Gerechtigkeit) habe eine wächserne Nase? oder die, welche meinen, die Kammer würde schrecklich inkonsequent handeln, da sie Hrn. Hall­wachs ausgenommen, der wegen eines Vergehens, was nicht zur nieder» Polizei gehörte, seiner Zeit «verurlheilt« worden, und die Herren Bansa und Heß, die erst nach der Wahl 20,000 fl. in hessischen- Staatspapieren hin­terlegt hätten und nun vielleicht Hrn. H. K. Hofmann aus verwandten Gründen beanstande? Das Alles lasse ich auf sich beruhen. Den mir wird von dem vielen Hin und Wider wüst im Kopf, und von dem 2 Uhr Nachmittags leer im Magen. Wirklich, der Magen hat ja auch seine Rechte. Adieu Sitzung!

Den 30. Januar. Mittwoch. Beginn der Sitzung: 9 Uhr. Auf der Tagesordnung: einige Berathungen und Abstimmungen. Drei neue Anträge kommen ein. Einer darunter von den Abg. Brunck, Diefenbach und Bansa, den Huldigungseid betreffend. Derselbe oder ein ähnlicher war schon auf dem vorigen Landtage vor. Aber die erste Kammer sprach ihr: Nein! Demvngeachtet ist es lobens- werth und sogar klug, daß)die Deputirten der zweiten Kammer wieder damit komrüen. Außerdem freut uns, daß drei Abgeordnete aus den drei Provinzen den Antrag gestellt haben. Nur fest und einig! Die Berathungen boten wenig Interesse. Ist ein Staats Pensionär Staats- diener oder ist er's nicht? Darüber sprach man links und rechts. Wir hätten geglaubt, er sey's nicht, waren aber damit tüchtig unter die Minorität gcrathen. Denn als nachher abgestimmt wurde über die Pensionärfrage, sagten 31: Der Pensionär ist Staatsdiener, muß also Urlaub haben, und nur 9 sagten das Gegemheil. Aber wir hätten in dieser Minorität recht gute Gesellschaft ge­funden, denn Abg. Elwert hatte im Sinne der Minorität sich schon früher ausgesprochen, und bei der Discuss'vn erklärten sich ebenfalls dafür die Abg. Jaup, v. Bufeck, Hellmann, Brunck. Schon einigemal unterhielten wir unsere Leser vom unheilvollen Artikel 60. der Vers. Urk. Wir bitten deßhalb um Verzeihung; soll nicht mehr viel geschehen; denn der Art. 60. ist vorerst nicht mehrprak­tisch" (ein Lieblingswort einiger Mitglieder der Kammer, als wenn die Praris die Vernunft wäre.'), Nur für