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Die Vesten Romane und Novellen aller Zeiten und Völker
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Schiller:
Prozeß und Hinrichtung -er Grafen von Egmont und von Hoorne
Belagerung von Antwerpen
Friedrich Schiller, geh. 10. November 1759 in Marbach, gest. 9. Mai 1805 in Weimar. Vater: Arzt und Offizier, der noch bei Leuthen gegen Friedrich den Großen kämpfte. Mutter: Tochter des Löwenwirts zu Marhach. Vom vierzehnten bis zum einundzwanzigsten Jahre auf der Karlsschule, 1780 Regimentsarzt in Stuttgart. 1781 entstehen: „Die Rauher“ (Aufführung in Mannheim), Flucht mit seinem Freunde Streicher nach Mannheim. Der Intendant Dalberg macht ihn zum Theaterdichter. Beziehungen zu Charlotte v. Kalb. Von 1785 an Aufenthalt in Leipzig und Dresden. Freundschaft mit dem alten Korner, Theodor Körners Vater. Bisher erschienene Dramen:
„Fiesko“, „Kabale und Liebe“, „Don Carlos“. 1787 zum erstenmal in Weimar. Historische Studien. Ihnen danken wir jene bedeutenden Arbeiten: „Geschichte des Abfalls der Niederlande“ und die „Geschichte des 30jährigen Krieges“. 1789 wird der Dreißigjährige durch Goethes Vermittlung Professor der Geschichte in Jena. Heiratet darauf Charlotte v. Lengefeld. Erkrankt schwer infolge äußerst überspannter Arbeit. Erhält ein Stipendium auf drei Jahre von einem dänischen Grafen und dem Herzog von Augustenburg. Beschäftigt sich intensiver mit Philosophie, besonders mit Kant. 1793 Verbindung mit dem Verleger Cotta, bei dem er außer seinen ^Verken eine Zeitschrift: „Die Horen“ und den „Musenalmanach“ herausgibt. Seit 1794 nähere Beziehung zu Goethe. Schiller siedelt fünf Jahre später nach Weimar über. 1800: „Wallenstein“. 1801: „Maria Stuart“. 1802: „Die Jungfrau von Orleans“. 1803: „Die Braut von Messina“, 1804: „^Vilhelm Teil“. Sein letztes im AVurf gewaltigstes 'Werk, der „Demetrius“, blieb Fragment.
Schillers Ruhm begründeten seine Dramen und seine Gedichte. Viel zu wenig bekannt sind jedoch seine Aufsätze über ästhetische und literarische Probleme (über „Anmut und Würde“, „Über das Erhabene“, „Über den Grund des Vergnügens an tragischen Gegenständen“)« vor allem seine historischen Schriften. Die Welt-Literatur bringt in dieser Nummer zwei von ihnen: „Die Belagerung von Antwerpen'* und „Prozeß und Hinrichtung der Grafen von Egmont und von Hoorne“
Ohne Aufwand an Gelehrsamkeit sind hier geschichtliche Zusammenhänge und Begebenheiten festgehalten von einem eindringenden klaren Geist, dessen lebendige Darstellungskraft immer wieder den großen Dramatiker verrät.
Prozeß und Hinrichtung -er Grafen von Egmont und von Hoorne
Beide Grasen wurden einige Wochen nach ihrer Verhaftung unter einer Eskorte von 3000 spanischen Soldaten nach Gent geschafft, wo sie länger als acht Monate in der Zitadelle verwahrt wurden. Ihr Prozeß wurde in aller Form von dem Rat der Zwölfe, den der Herzog zu Untersuchungen über die vergangenen Unruhen in Brüssel niedergesetzt hatte, vorgenom- mcn, und der Generalprokurator Johann du Bois mußte die Anklage aufsetzen. Die, welche gegen Egmont gerichtet war, enthielt neunzig verschiedene Klagpunkte und sechzig die andere, welche den Grafen von Hoorne anging. Es würde zu wcitläuftig sein, sie hier anzuführen; auch sind oben schon einige Muster davon ge
geben worden. Jede noch so unschuldige Handlung, jede Unterlassung wurde aus dem Gesichtspunkte betrachtet, den man gleich im Eingänge festgesetzt hatte, „daß beide Grafen, in Verbindung mit dem Prinzen von Oranien, getrachtet haben sollten, das königliche Ansehen in den Niederlanden über den Haufen zu werfen und sich selbst die Regierung des Landes in die Hände zu spielen". Granvellas Vertreibung, Egmonts Absendung nach Madrid, die Konföderation der Geusen, die Bewilligungen, welche sie in ihren Statthalterschaften den Protestanten erteilt — alles dieses mußte nun in Hinsicht auf jenen Plan geschehen sein, alles Zusammenhang haben. Die nichtsbedeutendsten Kleinigkeiten wurden dadurch wichtig, und eine vergiftete die andere. Nachdem man zur Vorsorge die meisten Artikel schon einzeln als Verbrechen beleidigter Majestät behandelt hatte, so konnte man umso leichter aus allen zusammen dieses Urteil herausbringen.
Jedem der beiden Gefangenen wurde die An
klage zugeschickt, mit dem Bedeuten, binnen fünf Tagen darauf zu antworten. Nachdem sie dieses getan, erlaubte man ihnen, Defensoren und Prokuratoren anzunehmen, denen freier Zutritt zu ihnen verstattet wurde. Da sie des Verbrechens der beleidigten Majestät angeklagt waren, so war es keinem ihrer Freunde erlaubt, sie zu sehen. Graf Egmont bediente sich eines Herrn von Landas und einiger geschickten Rechtsgelehrten aus Brüssel.
Ihr erster Schritt war, gegen das Gericht zu protestieren, das über sie sprechen sollte, da sie als Ritter des goldnen Vlieses nur von dem König selbst, als dem Großmeister dieses Ordens, gerichtet werden könnten. Aber diese Protestation wurde verworfen und darauf gedrungen, daß sie ihre Zeugen Vorbringen sollten, widrigenfalls man in eontnmLoiüm gegen sie fortfahren würde. Egmont hatte auf 82 Punkte mit den befriedigendsten Gründen geantwortet; auch der Graf von Hoorne beantwortete seine Anklage Punkt für Punkt. Klagschrift und Rechtfertigung
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