Deputirten werben Ehrengesandke betitelt. Bei aus- serordenllichen Fällen werden die Depukirken aber deson- dero zusammen gerufen, und bei Sachen von äußerster Wichtigkeit, auch die Bundesgenossen eingeladen. Der £)u der Zusammenkunft der Tagsazung richtet sich nach Umstanden. Zürich wir seil vielen Jahren der ausschreibende Kanton, haue den Borst; und den Vor- trag in der Versammlung, und der Landvogk des Orts besorgte die Umfrage. Nach Beendigung der Tagsazung, wurde der schriftlich verabfaßte Beschluß jedem Kanton zu seinem Unterrichte zugefertigt. In Sachen, die ge­meinen Vogtcicn betreffend, geht der Schluß nach Mehr­heit der Stimmen. Fallen diese gleich, so g>ebl die Stimme des umfragenden Landvogrs den Aueschiag. In Slaakssachen aber, als E. Bündnißcn mir aus« warligcn Fürsten, Dcrstaktung der Werbung, Aufneh- mung in Bund und Schuz, Handelstraktaten, u. f. w. gilt keine Mehrheit der Stimmen, sondern es steht jedem Kanton frei ;u thun, was er für sei» Bestes halt. Die Handlung der Schwcijer ist besonders in dem i8tcn Jahrhundert sehr bedeutend geworden; und sie haben ausser ten von jeher b.stantcnen Ausfuhr-Artikeln, an Butter, Käsen, Hornvieh und Pferden, besonders mit Kanun, Papier, Leinwand, Seide, Wolle, goldenen lind silbernen Dressen, Kräuterthee und gebrannten Wassern, auch Büchern und Kunsisachen u. s. w. im Aus­lande wichtige Geschäfte gemacht. Allein i» den Zeiten der französischen Revoiuzion hat das Land durch die beständigen Kriege und Durchjüge sehr gelitten, auch die