Solothurn, Lucern, Zug, Schwitz, Uri, Unterwalde«, durchgehends auf der altkatbolischen Lehre getreu, an­dere, als Claris, (Elarus) Appenzell, und die Grau» bünder, Thurgauer und Rheinchaler blieben untermischt und theils der ältern katholischen, theils der neu reformirten Kirche zugethan.

Zu Verhütung aller bießfallsigen Trennungen, wur­den hierüber genaue Bestimmungen getroffen, und ein eigenes resormirres symbolisches Hauptbuch angenommen, welches unter dem Namen Confessio Helvetica be­kannt ist. Die katholischen Schweizer werden unter die eifrigsten gerechnet. Sie stehen in Kirchensachen unter eigenen Bischöfen, und die Reformirten in geistl. Angelegenheiten, untern den Predigern und Acltesten. Bei Religions-Streitigkeiten werden von beiden Konfes­sionsverwandten gleich viele Schiedsrichter ernannt, die Streitigkeiten durch diese abgehandelt, und nach der Mehrheit der Stimmen entschieden.

Sämmtliche Schweizer-Kantone stehen ihrer ge­meinschaftlichen Sicherheit wegen, miteinander in Ver­bindung, ausserdem bildet aber ein jeder Kanton feine eigene Verfassung, die theils aristokratisch, theils demo­kratisch ist.

Gewöhnlich versammen sich die Deputirten der sämmtlichen Kantone jährlich einmal, am Johannistage, um die allgemeinen Landesangelegenheiten gemeinschaftlich zu berathen, die Rechnungen abzunehmen, und die Wohlfahrt des gesammten Volks möglichst zu befördern. Eine solche Versammlung heißt eine Tagsazung, und die