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Standes in der Miliz eingeschrieben unver. heirathet mit 30 wirklich verheirakhet oder schon verheirathet gewesen, mit 20 Jahren, und 500 Schweizer'Franken an Wehrt besizen, sind Mitglieder dieser Zünfte.

2 t e r Titel.

ztens. Der große Rath von 54 Mitgliedern übt die höchste Gewalt auS. Er besorgt die Zusam- menberufung der Tagsazungen, beruft die Depu- tirtcn bei ordentlich und aufferordentlichen Ver­sammlungen, besezt alle Stellen, bestimmt den Auftrag der Abgeordneten, und lasset sich über die Vollziehung aller Geseze, Verordnungen, rc. rc. Rechenschaft geben.

6 tens. Der kleine Rath besteht aus 15 Mitgliedern des großen Raths, hat die Vollziehung der aus­gegangenen Geseze rc.^ju besorgen, schlagt die nöthig scheinenden Geseze und Abänderungen rc. vor, entscheidet in lezter Instanz, hat die Aufsicht über die Unterbehörden, und ernennt zu den un­tern Stellen, deren Amtsverrichtungen sich auf einen ganzen Bezirk erstreken.

Endlich hat er den großen Rath über alle Theile der Verwaltung Rechnung zu legen.

?tens. Zwei Bürgermeister prasidiren abwechselnd jeder > Jahr lang im großen und kleinen Rath.

8tens. Ein Appellazionsgericht von iz Mitgliedern des großen Raths, unter Vorsij eines Bürger­meisters, entscheidet als höchste Instanz über alle

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