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Standes — in der Miliz eingeschrieben — unver. heirathet mit 30 — wirklich verheirakhet oder schon verheirathet gewesen, mit 20 Jahren, und 500 Schweizer'Franken an Wehrt besizen, sind Mitglieder dieser Zünfte.
2 t e r Titel.
ztens. Der große Rath von 54 Mitgliedern übt die höchste Gewalt auS. Er besorgt die Zusam- menberufung der Tagsazungen, beruft die Depu- tirtcn bei ordentlich und aufferordentlichen Versammlungen, besezt alle Stellen, bestimmt den Auftrag der Abgeordneten, und lasset sich über die Vollziehung aller Geseze, Verordnungen, rc. rc. Rechenschaft geben.
6 tens. Der kleine Rath besteht aus 15 Mitgliedern des großen Raths, hat die Vollziehung der ausgegangenen Geseze rc.^ju besorgen, schlagt die nöthig scheinenden Geseze und Abänderungen rc. vor, entscheidet in lezter Instanz, hat die Aufsicht über die Unterbehörden, und ernennt zu den untern Stellen, deren Amtsverrichtungen sich auf einen ganzen Bezirk erstreken.
Endlich hat er den großen Rath über alle Theile der Verwaltung Rechnung zu legen.
?tens. Zwei Bürgermeister prasidiren abwechselnd jeder > Jahr lang im großen und kleinen Rath.
8tens. Ein Appellazionsgericht von iz Mitgliedern des großen Raths, unter Vorsij eines Bürgermeisters, entscheidet als höchste Instanz über alle
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