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Handen, oder nur mit einer fangen wollen, können sie selbst bestimmen.
Der Spieler werden auf beiden Seiten weniger; ob sie auf ihren Platzen bleiben, oder etwas näher rücken, mögen die Spieler gemeinschaftlich selbst bestimmen. Von welcher Par- thci nun der Letzte stirbt, muß diese wohl Acht geben, und sogleich nach einem bestimmten Freiplaß, (entweder auf ihrer Seite, oder beiden Parthcien gleich bequem gelegen,) fliehen, denn die siegende Parthci verfolgt sie mit Rüth- chcn, Knötchcn rc. Wer damit einen Schlag bekommt, ist gefangen und muß sich ranzioniren (auslösen) oder eine bestimmte Strafe geben.
29. Kaisers.
Ein neues Kegelspiel. Es können zwei, auch mehrere daran Theil nehmen, nur müssen stets zwei Parthcien seyn. Die Kegel werden durchs Loos getheilt. Eine Parthei erhält fünf gemeine Kegel, die andere vier Kegel und darunter den König. Beide Partheien stellen sich nun auf einem freien Platze einander gegenüber und jede setzt ihre Kegel nach Belieben auf, gern etwas versteckt, besonders den König, doch muß nian sie sehn und erreichen können. Die Parthei mit dem Königskcgel fangt an die Kugel nach des Gegners Kegeln zu rollen oder zu werfen. Trifft sie, so muß der Gegner den umgeworfe-

