apostolischen Gemeinde gebildete Einrichtung gab, in welcher, unbe­kümmert um die verschiedenen hier vereinten protestantischen Konfes­sionen, nur die Grundwahrheiten des Christenthums als Glaubens­artikel angenommen und eine, nach den Satzungen der in der Mitte des 15ten Jahrhunderts entstandenen böhmischen Brüdergemeinde, geregelte Verfassung und Kirchenzucht eingeführt wurde. Im Jahre 1727 nahmen alle Bewohner Herrnhuts dieselbe unter den Namen freiwilliges Einverständniß an, und obgleich sie sich noch jetzt für Verwandte der Augsburgischcn Confession *) erklären, weicht ihre Glaubenslehre doch merklich von andern protestantischen Lehrbc- griffen ab. Sie sehen die Religion fast zu sehr als Sache des Ge­fühls an, beschäftigen sich gern mit den Bildern, worin das neue Testament, die Lehre von der Erlösung durch Christum darstellt, be­trachten Jesum am Liebsten als das Lamm, das der Welt Sünde trägt, und finden in dem demüthigen Gefühl der Sündhaftigkeit eine gewisse Seelcnbefriedigung, ordentlich eine Art Genuß. Die Lehre, daß Christus seine Kirche fortwährend regiere, dehnen sie bis auf die un­bedeutendsten Lcbensverhältnisse aus, und bei den größten wie bei den geringfähigstcn Unternehmungen, zu welchen sie sich meistens durch das Loos bestimmen lassen, heißt ihr Wahlspruch:der Hei­land will es." Sie gehen von der schönen Idee aus, ein sittliches Reich, worin Christus allein regiert, zu errichten, und diese verdient, trotz mancher dabei vorkommenden Vcrirrungen, trotz der oft sehr be­schränkten Ansichten, wodurch sie geleitet werden, großes Lob; beson­ders da es ihnen doch meistens gelingt, eine Gemeinde wahrhaft re-

*) Augsburgische Confession, das Glaubensbekenntni'ß, welches ur,prünglich Luther auf Befehl des Churfürsten Johann deß Beständigen, in 17 Artikeln entworfen hatte. Da aber Luthers Styl und Sinn zu starr, wurde das Ganze von Melanchthon überarbeitet und am 25. Jni 1530 dem Reichstag zu Augsburg übergeben und vorgelesen.