Bewohner Australiens. Bewohner der Gesellschafts-Jnseln. »77
Das junge Mägdchen, welches sich mit mehren Personen abgegeben hatte, von denen jedoch zwei entdeckt worden waren, hörte ihr Strafurtheil, 20 Ellen Tuch zu weben, lachend mit an. Die beiden Männer wurden dazu verurtheilt, für ein zu Papiete zu errichtendes Gebäude, jeder 6 Pfosten zu liefern; zahlungsunfähige Verbrecher muffen ihre Strafe abarbeiten.
Ehe wir absegelten wurde an den unter einem Schoppen liegenden Vvrräthen des Schiffes, so wie an der Garderobe eines, Krankheitshalber an's Land geschafften, Offiziers ein bedeutender Diebstahl begangen. Kaum hatten die Aavas (Polizeidiener) davon gehört, so forschten sie eifrig nach, und brachten zwei Männer zur Haft, auf die der Verdacht desihalb fiel, weil sie in der Nacht vor der Entdeckung des Diebstahls in der Nähe geschlafen, und sich früh Morgens verborgen hatten. Das Gerücht vom Verbrechen verbreitete sich, wie überhaupt unter unzivilisirten Nationen, wie ein Lauffeuer, und man lag mir verschiedentlich an, wie ich dasselbe zu bestrafen gedenke. Die Gefangenen gestanden erst ihre Schuld ei», legten sich hernach aber wieder auf's Läugncn, und erklärten, die Aavas hätte» ihnen das Geständnisi durch Drohungen abgenöthigt- Man hatte bei ihnen nichts gesunde», und über dem Diebstahlc waren sie nicht ertappt worden, daher nur ein Wahrscheinlichkeitsbeweis zu führen war. Es lag mir indeß daran, daß die Verbrecher ausgemittclt und bestraft würden, da sich sonst vorhersehen ließ, daß die Eingeborenen, durch diesen gelungenen Versuch ermuthigt, bald mehre wagen würden. Ich forderte also die Häuptlinge auf, zu erscheinen, und stellte die Gefangenen, dem Ankerplätze gegenüber, vor ihr Gericht. Da der Fall ein außerordentlicher war, so verhörte ich die Gefangenen selbst, und obgleich ihnen das Verbrechen nicht streng nachgewiesen werden konnte, so sprachen doch die Umstände so sehr gegen sie, daß fünf von den sechs Häuptlingen sie für schuldig erklärten. Den Gesetzen zu Folge muß der Dieb den vierfachen Werth des Gestohlenen erlegen. In diesem Falle konnte jedoch daö Letztere nickt wieder herbeigeschafft werden, und die Strafe überstieg die Kräfte der Verurtheilten bei weitem. Als daher die Häuptlinge sich auf mich bezogen, so schlug ich vor, es sollte, beifpielshalber, um Lindere von ähnlichen Vergehen abzuschrecken, auf körperliche Züchtigung erkannt werden. Diese Strafe konnte aber nach den Landesgesehen nicht stattfinden, und so endigte die Sache damit, daß die Häuptlinge für die gestohlenen Artikel gut sagten, und dem Pa-why auftrugen, das Volk in Kenntniß zu setzen; sie versprachen, die Sachen sogleich weiter zu untersuchen; dieß geschah aber nie, und so hatte es Hiebei sein Bewenden. Wir erreichten jedoch durch diese Untersuchung unsern Zweck

