376 Bewohner Australiens. Bewohner der Gescllschafts-Jnseln.
gewesen wäre. Sie sagten, das; sie nicht einsehen, weßhalb sie arbeiten sollten, sie hätten ja Brodfrüchte, Kokosnüsse, Bananen und Veeäpfel genug, ja mehr als sie essen können. Die Leute, welche schöne Kleider gebrauchten, und grosie Schiffe bauen wollten, müßten freilich arbeiten; sie bedürften aber dieser Sachen nicht, denn sie seien mit dem, was sie hätten, zufrieden. Man kann sich keine munterern, gutmüthigeren, harmloseren Menschen denken, als die Otaheiter. Ihre Heiterkeit scheint einzig durch die Gesehe, durch welche ihre Belustigungen beschränkt worden, gehindert zu werden.
Die Otaheiter waren stets sehr abergläubisch, und sind es, bei ihrer Religionsveränderung, noch jetzt im hohen Grade.
Gerichtliches Berfahren der Otaheiter.
Beechey schildert die Prozeßführung der Otaheiter so:
„Kurze Zeit nach unserer Ankunft wurde einigen Verbrechern der Prozeß gemacht, und da wir das gerichtliche Verfahren kennen zu lernen wünschten, so hielt das Gericht seine Sitzung ganz dicht bei uns, im Schatten einiger Baume. Die Richter saßen auf reihenweise gestellten Bänken, und vor ihnen standen die Gefangenen, von einem Offizier, der mit einer Soldatenjacke und einem Marro bekleidet war, mit gezogenem Säbel bewacht. Der Aavarai des Distriktes, in welchem die Verbrechen begangen waren, faßte zwischen den Richtern und den Gefangenen Posto; er war mit einer langen, schön geflochtenen und am Rande mit Franzen besetzten Matte bekleidet, in die ein Schlitz zum Durchstecken des Kopfes geschnitten war. Eine Perücke von weißem Werg, die denen der engländischen Richter nachgemacht schien, wallte in langen Locken über seine Schultern, und darauf saß eine hohe Mütze, die mit rothen Federn und verschiedenfarbigen Flechten von Menschenhaaren verziert war; ohne Schuhe, Strümpfe und Hosen nahm er sich in dieser Tracht höchst possierlich aus.
Nachdem ein Gefangener vorgeführt war, las der Aava einige Stellen aus dem Strafgesetzbuche vor, und beschuldigte dann den Gefangenen, er habe einem auf der Insel wohnenden Europäer einen Rock gestohlen; da er seine Schuld gleich eingestand, so ersparte er dem Gerichte viele Mühe; er wurde hierauf verwarnt, und um vier Schweine, wovon zwei dem Könige, und zwei dem Bestohlenen zufallen sollten, gestraft. Kaution ist auf Otaheiti nicht nöthig, und der Verurtheilte konnte also gehen, wohin er wollte, daher er sich zu denjenigen seiner Bekannten begab, von denen er die Schweine am leichtesten zu erhalten gedachte. Hierauf wurden drei andere Leute vorgeführt, und wegen Übertretung des sechsten Gebotes bestraft.

