446 Bewohner Australiens. Bewohner von Neuseeland.

den Tod nach sich ziehe. Reiche Kranke haben zu ihrer Bedienung eine Anzahl Sklaven, welche die Folgen der traurigen Lage der Herrschaft thei­len müssen. Arme sind sehr übel daran.

In die Hütten, in welchen sich dem Tabu unterworfene Personen be­finden, dürfen weder Einheimische noch Fremde treten. Was einem Ge­storbenen während seiner Krankheit diente, ist tabu, darf nicht mehr gebraucht werden, wird zertrümmert, und ihm in's Grab mitgegeben.

Wer an einem Hause oder an einer Piroge bauen hilft, ist dem Tabu unterworfen, dadurch aber nicht von der Gesellschaft seiner Mit­bürger ausgeschlossen. Er darf nur nicht mit seinen Händen, wohl aber durch fremde Vermittlung essen.

So lange die Pataten wachsen, sind die Pflanzungen tabu.

Durch den Tabu werden Käufe auf die Zukunft gesichert. Wenn Neu­seeländer etwas kaufen wollen, das sie nicht sogleich bezahlen können, binden sie einen Faden daran, und sprechen dazu das Wort:tabu" aus. Darauf darf jeder gewiß sein, daß sie den gekauften Gegenstand so bald abholen, als sie im Stande sind, den Kaufpreis zu bezahlen.

Aberglaube wirkt mächtig auf diese Menschen, welche keinem Traume zuwider zu handeln wagen.

Der Glaube, daß die Seele den Körper des Todten erst nach drei Tagen verlasse, ist allgemein. Den Leichen erweiset man deshalb große Ehre. Für die Seele legt man Nahrungsmittel auf das Grab, weil man glaubt, daß sie, wenn gleich körperlos, doch noch Nahrung zu sich nehmen könne.

Eine Leiche bleibt nur so lange in der Erde, bis man das Fleisch leicht von den Knochen ablösen kann. Wenn die Verwesung so weit vorgerückt, so gehen die mit dieser Zeremonie beauftragten Personen an das Grab, nehmen die Gebeine heraus, und reinigen sie sorgfältig. Um diese Reste trauert man von Neuem, und fügt einige feierliche Gebräuche hinzu. Dann erhalten die Gebeine ihre Stelle in der Familiengruft.

Die Todten, so wie die Personen, welche mit den Leichenzeremonien zu thun haben, und die Werkzeuge, deren man sich bedient hat, werden auf das Strengste tabuirt.

Man kann eine Familie nicht stärker beleidigen, als wenn man ihr Grab verletzt, und solche Beschimpfung kann nur durch Blut gesühnt werden.

Beim gemeinen Volke macht man beim Begraben wenig Umstände, und todte Sklaven haben nicht einmal ein Begräbniß anzusprechen; diese läßt man auf dem Felde liegen, oder wirft sie in's Wasser. Wenn die Sklaven aber, eines Verbrechens wegen, qetödtet worden sind, kann ihnen