Über die Inkunabeln und Postinkunabeln
Die Universitätsbibliothek Frankfurt am Main verwahrt gut 2.750 Inkunabeln, davon über 2.150 individuelle Ausgaben und knapp 600
Mehrfachexemplare. Die Stadtbibliothek hatte schon mit
den Beständen ihrer Vorgängerinstitutionen, der Ratsbücherei und der
1529 aus dem Franziskanerkloster hervorgegangenen städtischen
Barfüßerbibliothek Inkunabeln übernommen.
Dieser Grundstock vermehrte sich während des 16. und 17. Jahrhunderts durch Vermächtnisse (Johann Hartmann
Beyer, 1624) und Ankäufe (Bibliothek des Patriziers Johann Maximilian
zum Jungen, 1689/1690). Weitere Einzelerwerbungen, unter ihnen
Frühdrucke aus dem Besitz von Zacharias Konrad von Uffenbach und Johann
Christian Senckenberg, fallen in das 18. Jahrhundert.
Den stärksten Zugang von Inkunabeln verdankt die Bibliothek der Säkularisation zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Der
heutige Bestand stammt zu knapp zwei Dritteln aus den kirchlichen
Sammlungen im Stadtgebiet (Bartholomaeusstift, Leonhardstift, Karmeliterkloster, Dominikanerkloster).
Unter den Zugängen der Zeit um 1900 sind etwa 100 Inkunabeln
hervorzuheben, die Teil der Flugschriftensammlung Gustav Freytag sind.
Auch 65 hebräische Drucke (aus den Privatbibliotheken von Abraham
Berliner, Wilhelm Carl von Rothschild und Abraham Merzbacher) sind
Erwerbungen dieser Zeit. 1927 erhielt die Bibliothek mit dem Vermächtnis
des Freiherrn Adolph von Holzhausen nochmals etwa 30 Inkunabeln.
Mit den Inkunabeln werden auch eine Reihe von wertvollen Postinkunabeln aufbewahrt. Besondere Hervorhebung verdienen die ersten in Frankfurt gedruckten Bücher von Thomas und Beatus Murner (Ausst. 247-252), die Reformation der Stadt Frankfurt von 1509 (Ausst. 144a und 144b) sowie Drucke mit Holzschnitten von Albrecht Dürer (Ausst. 202 und 203). Außerdem finden sich in der Sammlung einige besonders herausragende jüngere Drucke, von denen die illuminierte, 1630 gedruckte Merian-Bibel (Ausst. 303) ausdrücklich erwähnt sei.
Zur Inkunabelsammlung gehören ferner drei unvollständig erhaltene Blockbücher (Ausst. 86, Ausst. 87, Inc.fragm. Bas. IV Nr. 3) und einige wenige Schrotblätter (Ausst. 110/113, Ms.lat.oct. 280) und Teigdrucke (Ausst. 117/118).
Nutzung der Digitalisate
Die Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg bittet alle Benutzer der Digitalisate, sofern sie daraus in Veröffentlichungen zitieren, der Bibliothek nach Erscheinen ein Belegexemplar zukommen zu lassen. Sollte das nicht möglich sein, sind die genauen bibliographischen Angaben mitzuteilen. Dieses dient der Information weiterer Benutzer durch die online zugängliche Literaturkartei.
In folgenden Fällen bitten wir um Kontaktaufnahme:
- wenn eine Edition ganzer Texte geplant ist.
- wenn Abbildungen heruntergeladen werden sollen, um sie Veröffentlichungen zur Illustration beizugeben.
- wenn Faksimile-Ausgaben geplant sind.
Die Online-Ausgaben der Inkunabeln in dieser Sammlung unterliegen keinen bekannten urheberrechtlichen Beschränkungen.