?4
N ä m t i ch
Gesetz über die Einregistri rungsgebühren.
Benennung de r
modistcirten Gebühren.
Betrag der Gebühren.
nach dem Tarif in Frankreich. -
vermindert.
Minus.
Anmerkungen.
i) Gebühren beimVer- kaufe von Immobilien
4perd«nr.
Zp.Ont.
2) gleichfalls, bei Ver- Lassenschaften von Immobilien,welche auf Sei- tenverwandte übergehen 5 id,
3) gleichfalls beiVerlas- senfchaften von demWer- the vonMvbilken, bis auf die Summe von 20OO st. einschließlich, welche auf Blutsverwandte «berge,
hen. i id.
4 Ld.
1 perCent.
Aus dieserModifikation. ergiebt sich, daß die Ge/ bühren dieserArt beiläufig um l reduzirt sind.
I id
Diese Verminderung beträgt beiläufig - der
id.
4) Kriegssteuer
5) Gerichtsschreiberei undHppothekengebühren
~ der Ein- regtstrirung und Stem» pelgedühr.
t
6) Gebühr von Frachtbriefen
7) Gebühr von Wech-
selbriefen !
30 kr.
von 15 fr.
btSzst.
für alle Wechsel. 15 kr.
tö der Ein^ registrirung» und Stem-l pelgedühr. 8
von 20 kr.
bis 5 st»
Diese Gebühren werden in demGroßherzogthum nicht erhoben.
Art.

