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N ä m t i ch

Gesetz über die Einregistri rungsgebühren.

Benennung de r

modistcirten Gebühren.

Betrag der Gebühren.

nach dem Tarif in Frankreich. -

vermindert.

Minus.

Anmerkungen.

i) Gebühren beimVer- kaufe von Immobilien

4perd«nr.

Zp.Ont.

2) gleichfalls, bei Ver- Lassenschaften von Im­mobilien,welche auf Sei- tenverwandte übergehen 5 id,

3) gleichfalls beiVerlas- senfchaften von demWer- the vonMvbilken, bis auf die Summe von 20OO st. einschließlich, welche auf Blutsverwandte «berge,

hen. i id.

4 Ld.

1 perCent.

Aus dieserModifikation. ergiebt sich, daß die Ge/ bühren dieserArt beiläu­fig um l reduzirt sind.

I id

Diese Verminderung beträgt beiläufig - der

id.

4) Kriegssteuer

5) Gerichtsschreiberei undHppothekengebühren

~ der Ein- regtstrirung und Stem» pelgedühr.

t

6) Gebühr von Fracht­briefen

7) Gebühr von Wech-

selbriefen !

30 kr.

von 15 fr.

btSzst.

für alle Wechsel. 15 kr.

der Ein^ registrirung» und Stem-l pelgedühr. 8

von 20 kr.

bis 5 st»

Diese Gebühren werden in demGroßherzogthum nicht erhoben.

Art.