selben mit Heimstellung des Ginsch-reib- zettels angezeigt werden, damit der Name des verstorbenen Mitglieds verkündet, und für seine Seele in der nächsten Versamm­lung das gewöhnliche Gebeth verrichtet, auch seiner im .heiligen Meßopfer besonders gedacht werden könne,

5) Weil bei dieser Bruderschaft in den monatlichen Versammlungen einige andächtige Lieder von dem versammelten. Volke gesungen werden , so werden auch alle Mitglieder derselben von selbst sich befleissen, die Melodie derselben zu erler­nen, die auch bei gegenwärtiger neuen Verbesserung der Gesänge die nämliche, wie vorher bleibt: auch werden sie sowohl im Bethen als Singen eine -ordentliche Wei­se beobachten, wie eS an seinem Orte an- gezeigt zu finden ist.

6) Alle und jede aus dieser Bruder­schaft sollen fleißig Sorge tragen, daß keines aus den einverleibten Mitgliedern in ihrem Hause, oder in ihrer Nachbar-, schüft, oder auch anderswo (zu wünschen wäre eS auch bei solchen, die nicht einver-