te, für Ausreutung der Kehereyen und Bekehrungen der Ketzer und Ungläubigen, für Erhöhung der katholischen Kirche, et­wa 5 oder 1 Vater unser, oder ein an­deres verhaltnißmassiges Gebeth.

4) Es ist auch rathsam, daß das zur Gewinnung des AblaffeS bestimmte Gebeth vor der heiligen Kommunion verrichtet werde, damit diese das lezte aus den er- foderten Werken sey, welches den armen Seelen geschenkt wird. Denn was wohl zu merken, es ist ja auch dem Seelen- Ablasse das vorgeschriebene Gebeth nicht in der Meynung für die armen Seelen, son­dern nach obenbemerkrer dreifacher Meyr nung für die sawmtliche Chrlstenhe.it zu verrichten und aufzuopfcrn, wo dann der zu erlangende Ablaß doch jener armen Seele zukömmt, für die er aufgeopfert wurde,

5) Zu dem Ablasse, welchen insbe­sondere die Brüder und Schwestern der Bruderschaft vom guten Tode, an dem Bruderschaft Sonntage, der bei uns je­desmal der vierte Sonntag des Monats