ist, und eben so auch zu den Ablassen, welche dieselben an andern oben hergezahl­ten Festtagen gewinnen, und nach Belie­ben gleichfalls auch den armen Seelen Fürbittweise zueignen können, wird nebst den obgemeldten iten, Zten und 4ten Punkten, noch erfodert, daß man beson­ders auch für die Wohlfahrt seiner pabst- lichen Heiligkeit Klemens XIV. , und des zur Zeit regierenden römischen Pabstes bethe.

§. 7.

Von den Andachts-Uebungen dieser Bruder­schaft.

t) das Haupt - oder Titular-Fest begeht diese Versammlung am 5ten Sonn­tage in der Fasten, der auch der Passi­ons - Sonntag oder Iudika genannt wird. Denn an diesem Sonntage fängt die ka­tholische Kirche an, das Gedachtniß des Leidens und Todes unsers Seligmachers besonders zu begehen. An diesem Feste wird in hiesiger Schutzengel--Kirche eine zehnstündige Anbethung des heiligsten Al-