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II. Abschnitt.

Arton-erc llerhnltungsregcln bei CpmrUcn wichtiger» Änlätfen.

Diese umfassen Andeutungen solcher Umstände, ans welche der Beamte bei einzelnen Gattungen strafbarer Handlungen und anderen sein Einschreiten dringend in Anspruch nehmenden Vorfallenheiten, abgesehen von den obigen allgemeinen 'Normen noch insbesondere sein Augenmerk zu richten hat, um seine be­treffende Amtshandlung gründlicher zu erschöpfen, den beab- sichteten Zweck sicherer zu erreichen, und größeren Uebeln vor­zubeugen.

Sie bettessen entweder Gefährdungen der öffentlichen oder Privatsicherheit, und in letzterer Beziehung Bedrohungen oder Verletzungen des Lebens, der Gesundheit, des Eigenthums oder anderer Rechte.

Hievon werden hier nur nachstehende Punkte wegen ihrer größeren Wichtigkeit und Schwierigkeit hervorgehoben.

r.

Aufstand, Aufruhr, öffentliche Gewalt- thätigkeit, Auflauf, Raufhändel und Zusam­menrottungen oder gar Empörungen des Pö­bels müssen gleich im Keime thunlichst erstickt werden, zu welchem Behufe vor Allem an Ort und Stelle die Ursache

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