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VI Absch it t.

Vom Plänkeln im Allgemeinen.

^Abr^Regl.^0 «^irailliren oder Plänkeln heißt: eine oder mehrere ^Ererz. Regl. ' Abtheilungen aus der geschlossenen Ordnung auflösen, und ErNSrunq de»' zerstreut gegen feindliche Plänkler, oder wenn es der Terrain Plänkelns. und andere Umstände erlauben, auch gegen geschlossene feind­liche Truppen in das Gefecht bringen; sei es um entweder den eigenen Angriff mit der Haupttruppe zu erleichtern, oder jenen des Feindes zu erschweren.

Jede in dieser Absicht aufgelöste, und in ein weit geöff­netes Glied formirte Abtheilung heißt eine Plänkler­kette, und in dieser bilden je 3 zu einer und derselben Rotte , gehörige Männer ein Kettenglied.

DeMnmung des Die wesentlichste Bestimmung der Plänkler ist:

1. Bei der Aufstellung einer Truppe die feindlichen Plänkler von der eigenen Front entfernt zu halten.

2 . Beim Vorrücken einer Truppe eine durchschnittene Gegend zu durchsuchen, die feindlichen Plänkler zurückzuwer­fen, des Feindes Stellung auszukundschaften, seine Aufmerk­samkeit zu täuschen, seine Flanken zu bedrohen, den wahren Angriff zu maskiren, vorzubereiten und zu erleichtern.

3. Bei einem Rückzuge die feindlichen Plänkler aufzuhal­ten, damit die sich zurückziehende Truppe ihre Bewegung in

' geschlossener Ordnung ungestört fortsetzen kann.