188
VI Absch „ it t.
Vom Plänkeln im Allgemeinen.
^Abr^Regl.^0 «^irailliren oder Plänkeln heißt: eine oder mehrere ^Ererz. Regl. ' Abtheilungen aus der geschlossenen Ordnung auflösen, und ErNSrunq de»' zerstreut gegen feindliche Plänkler, oder wenn es der Terrain Plänkelns. und andere Umstände erlauben, auch gegen geschlossene feindliche Truppen in das Gefecht bringen; sei es um entweder den eigenen Angriff mit der Haupttruppe zu erleichtern, oder jenen des Feindes zu erschweren.
Jede in dieser Absicht aufgelöste, und in ein weit geöffnetes Glied formirte Abtheilung heißt eine Plänklerkette, und in dieser bilden je 3 zu einer und derselben Rotte , gehörige Männer ein Kettenglied.
DeMnmung des Die wesentlichste Bestimmung der Plänkler ist:
1. Bei der Aufstellung einer Truppe die feindlichen Plänkler von der eigenen Front entfernt zu halten.
2 . Beim Vorrücken einer Truppe eine durchschnittene Gegend zu durchsuchen, die feindlichen Plänkler zurückzuwerfen, des Feindes Stellung auszukundschaften, seine Aufmerksamkeit zu täuschen, seine Flanken zu bedrohen, den wahren Angriff zu maskiren, vorzubereiten und zu erleichtern.
3. Bei einem Rückzuge die feindlichen Plänkler aufzuhalten, damit die sich zurückziehende Truppe ihre Bewegung in
' geschlossener Ordnung ungestört fortsetzen kann.

