Dritter The i l.

Von Früchten.

Vier und zwanzigste Abtheilung.

Von eingemachten Feuchtem

§ 328. Eingemachte Mamillen. (Aprikosen).

Recht reife Marillen wirst man in heißes Wasser und beläßt sie ein Weilchen darinn, da­mit sie weich werden. Sind dieselben aber in sich selbst weich genug, so kann man sie sogleich durch ein Sieb durcharbeiten. Dann setzt man dieselben mit gestossenem Zucker in eine messin­gene Casserole und kocht sie ganz langsam ab, indem man sie fort umrührt, damit sie nicht die Farbe verlieren. (Zu einem Pfund solchen Ma­rillenmuß nimmt man | Pfund geflossenen Zu­cker. Will man dann wissen, ob sie hinlänglich verkocht sind, so nimmt man ein Stückchen aus

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