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Ijatte, wovon das Stadtgericht die Obligation ausge.' fertigt hatte. Ich gab das Geld her, und habe eben auch vom Stadtgerichte dieselbige Obligation erhalten,
^ welches nun vor acht Jahren geschehen ist.
Di/ Wittwe starb ungefähr ein oder zwey Jahre hernach, und mit ihrem Tode kam mir ein ganz unerr warteter Prozeß auf den Hals, den ich bisher mit aller Anstrengung nicht zum Ende habe bringen können. Die Erben, welche bey dem ersten Versätze des Hauses ruhig waren, gaben nun vor, das Haus wäre nicht Eigenthum der Mutter, sondern des Großvaters gewesen; andere Schuldner behaupteten, eben das Recht zur Bezahlung zu haben, als ich mit meiner gerichtlichen Versicherung. Kurz ich wurde auf alle mögliche Weise herumgetrillert, i und bin noch auf diese Stunde nicht zum Ende gelangt.
Einer der Kommissarien, welchem diese Prozeßsache übertragen war, wurde an Zeinen andern Platz versetzt; ein andererstarb; der dritte reifete nach München, blieb über anderthalb Jahre aus, gab endlich die Sache ab. Ich bekam den vierten, worüber jeder Freund von mir die Achseln zuckte.
Mein erster Advokat, ein Freund von mir, zog von Mannheim weg; der zweyte schien thätig, zog über den Rhein, wo er eine republikanische Stelle bekam, und ( berechnete mir sechs und sechzig Gulden an Sporteln;
! der dritte that gar nichts, suchte allen Mahnungen aus.- zuweichen, handelte offenbar falsch gegen mich und starb.

