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Geist der Gesetze.

Gesetzgebungen zu ergründen. Allein, da dieses nicht der Fall ist, da alles bei der Gesetzgebung auf die Verhältnisse ankommt, aus welchen die Gesetze her­vorgehen, so muß man, so viel als möglich, in den Geist aller Gesetze einzudringen suchen. Die­ser Weg ist nicht allein der einzige, der zur nüch­ternen, besonnenen, tiefen Beurtheilung der Gesetze führen kann, sondern er nur allein kann die Ue- berzeugung gewahren, daß die Anzahl der, zu einer bestimmten Zeit und an einem bestimmten Orte, auf die Gesetze einen nothwendigen Einstuß aus­übenden Umstände und Verhältnisse wirklich in das Unendliche gehet.

Ein Verhältniß ist die Beziehung eines We­sens oder einer Sache auf eine andere, welche macht, daß ste in der Idee oder in der Wirklichkeit un­zertrennlich sind. Wenn ich mir das eine Wesen ohne das andere nicht denken, mindestens nicht vollständig denken kann, so stehen beide in einer Wechselwirkung zu einander.

Die Gesetze selbst sind zwar nicht Verhält­nisse (wie sich Montesquieu auödräckt) sondern die Formeln, welche die Handlungen ausdrücken und auösprechen, die aus den Verhältnissen her­vorgehen, oder hervorgehen sollen; die Normen der wechselseitigen Thätigkeit der Wesen, welche andeuten, was in ihr Allgemeines und Beständiges ist oder feyn soll.