14 Quellen der Gewalt.
lich hat die künstliche Ungleichheit sich in mehrere Zweige und Abarten getheilt.
Will man diese Ungleichheiten richtig beur- theilen, und dieselben gehörig würdigen, so muß man sie mit dem Zweck der bürgerlichen Gesellschaft, nemlich der Sicherstellung der Freiheit und der Rechte, Zusammenhalten. Alte künstliche Ungleichheiten, welche den gesellschaftlichen Zweck befördern und sichern, sind nothwendige Mittel zum Zweck. Alle künstliche Ungleichheiten, außer denen des Besitzes und des Vermögens, welche den Zweck gefährden oder gegen ihn gerichtet sind, und welche weder die Freiheit noch das Recht vor dem Gesetze sichern oder beschranken, fallen früh oder spat als Hindernisse der gesellschaftlichen Bewegung weg.
Alles Erbliche in der bürgerlichen Gesellschaft ist künstlich oder die Folge einer getroffenen Einrichtung. Dieses gilt zumal von der Erblichkeit des Vermögens; sie liegt nicht in der Natur, wenn man unter diesem Wort das verstehet, was ohne Wissen und Willen des Menschen, nach unabänderlichen Gesetzen, mit ihm und aus ihm gefchiehet; sie ist aber natürlich, in so fern sie zweckmäßig ist. Aus den Erbschafts-Gesetzen entstehen die größten Ungleichheiten; allein die Ungleichheiten, die sie Hervorbringen, dienen zur Grundlegung und Sicherstellung der wahren Gleichheit.

