Die Staaten.

©ie Staaten sind moralische Personen. Sie sind also dem ethischen Gesetz, welches in Hinsicht der äußeren Freiheit vieles gebietet und verbietet, um terworfenr sie sind dem Vernunft-Recht unterthä- nkg, denn sie haben Psiichten, die sich auf Rechte beziehen und gründen, und Rechte, die sich aus ihren Pflichten ergeben; allein sie haben keine an­dere Gewährleistung gegen einander, als ihre eigene physische Gewalt; denn sie sind nicht in einen wirklichen Rechtözustand getreten, sondern befinden sich nur in einem moralischen. Im Frieden ist ihnen geboten, Alles, was mit ihrer eigenen Wohl­fahrt vereinbar ist, den Andern zu thun. Im Kriege ist ihnen verboten, alles das zu thun, was nicht zum Zweck des Krieges unumgänglich nothwendig ist. Diese zwei Grundsätze sind die Angeln, um welche sich das ganze Vernunft-Recht der Völker und der Staaten drehet oder auf welchen es beru­het. Der Zweck des rechtmäßigen Kriegs ist eigene Sicherheit, es sei nun, daß man Krieg führe, um einen ungerechten Angriff zurückzuweisen, oder unge­rechte Eingriffe in das eigene Recht zu ahnden und

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