Freiheit.

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In Hinsicht der Mißbräuche der äußern Frei­heit sind die Völker immer minderjährig, doch so daß sie, wenn die äußere Freiheit gesichert ist, in Hinsicht des Gebrauchs und der Anwendung ihrer Kräfte der Vormundschaft der Regierung immer weniger bedürfen.

Die Völker haben sich nie selbst regieren kön­nen. In unfern Zeiten ist die Sache weniger als je mcßüd), tfyeite weil die Gewerbe jeden Einzelnen gar zu sehr in Anspruch nehmen, theils weil in' ihren äußerlichen Verhältnissen die Staaten mehr als je der monarchischen Einheit bedürfen. Allein in wie fern eine Nation durch Stellvertreter an dem Gemeinwesen Theil nehmen könne, kann man nur nach dem Zweck deö Staats und der Individualität der verschiedenen Verhältnisse be­stimmen.

Die Freiheit im Staate, abgesehen von der moralischen Freiheit, ist das Bewußtseyn, vernunft­mäßig regiert zu werden. Denn wenn die Regie­rung vernunftmäßkg geführt und geleitet wird, so wird die Freiheit Aller geschätzt, alle Kräfte werden entwickelt, und durch die Wechselwirkung, welche dieselben auf einander auöüben, deren Thätigkeit und harmonischer Einklang befördert. Freiheit wird nicht als Vermögen vom Staate erschaffen, son­dern nur gesichert. Freiheit ist weder Unabhängig­keit, noch ausschließliche und einseitige Bcfugniß